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Gesundheitspolitik

Krankenkassen-Reform: Bis zu 122 Euro mehr werden morgen verhandelt

Veröffentlicht:  9. Juli 2026, 12:42
3 min
Physiotherapeutin behandelt Patientin mit manueller Therapie.

Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, muss sich auf höhere Kosten einstellen. Der Bundestag hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz am 12. Juni in erster Lesung beraten, beschlossen werden soll es morgen (Freitag, 10. Juli). Für Arbeitnehmer:innen sieht der Gesetzesentwurf höhere Beiträge für Gutverdienende, mehr Zuzahlungen bei Medikamenten und Physiotherapie und einige Streichungen bei Kassenleistungen vor. Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung drohen ohne Reform 2027 ein Defizit von 15 Milliarden Euro, bis 2030 sogar bis zu 40 Milliarden.

Was könnte sich für Versicherte ändern?

Die geplante Reform greift an mehreren Stellen gleichzeitig ein:

  • Höhere Zuzahlungen bei Medikamenten, Physiotherapie und Zahnersatz
  • Höhere Beitragsbemessungsgrenze für Gutverdienende
  • Beitragspflicht für nicht-erwerbstätige Ehepartner ab 2028
  • Streichung einzelner Leistungen (Homöopathie, Cannabis-Blüten)
  • Verpflichtende Zweitmeinung bei planbaren Knie-, Hüft-, Wirbelsäulen- und Schulter-OPs

122 Euro mehr pro Monat: Was Gutverdienende trifft

Die Höhe des Krankenkassenbeitrags richtet sich direkt nach dem Einkommen, allerdings nur bis zu einer festgelegten Grenze. Diese Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bei monatlich 5.812,50 Euro brutto. Der Gesetzentwurf sieht eine außerordentliche Anhebung um weitere 300 Euro ab 2027 vor, zusätzlich zur ohnehin jährlich stattfindenden Anpassung an die Lohnentwicklung.

Konkret heißt das: Sollte die geplante Anhebung beschlossen werden, zahlt eine Person, deren Einkommen an der künftigen Beitragsbemessungsgrenze liegt, ab 2027 rund 1.383 Euro Krankenversicherung pro Monat, etwa 122 Euro mehr als heute (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zusammengerechnet).

Wer gut verdient, würde damit mehr in die Kasse einzahlen, weil ein größerer Teil des Gehalts beitragspflichtig würde.

Geöffnete Medikamentenflaschen mit verstreuten Tabletten auf einem Tisch
Im Vorfeld der Reform war eine Kürzung des Krankengelds von 70 auf 65 Prozent diskutiert worden. Sie ist im finalen Gesetzentwurf nicht enthalten: Das Krankengeld bleibt bei 70 Prozent des Bruttogehalts.

Was die Reform für verschiedene Gehälter bedeutet

Sollte der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form beschlossen werden, hängt die Mehrbelastung für Beschäftigte vor allem vom Einkommen ab. Denn Krankenkassenbeiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze fällig. Wer darunter verdient, ist von der Sonderanhebung kaum betroffen. Wer darüber liegt, müsste künftig mehr zahlen.

Drei Beispiele aus der kununu-Gehaltsdatenbank zeigen, was das bedeutet:

  1. Verkäufer:innen verdienen in Deutschland im Schnitt rund 30.500 Euro brutto im Jahr. Sie liegen damit deutlich unter der Beitragsbemessungsgrenze. Für sie ändert sich durch die Sonderanhebung nichts direkt, ihre Beiträge steigen nur, wenn ihr Gehalt steigt oder sich der allgemeine Beitragssatz verändert.
  2. IT-Projektmanager:innen kommen im Schnitt auf rund 70.900 Euro brutto im Jahr. Damit liegen sie knapp über der heutigen, aber unterhalb der neuen Beitragsbemessungsgrenze. Die Mehrbelastung fällt für sie deshalb moderat aus: rund 17 Euro mehr im Monat, also etwa 200 Euro im Jahr.
  3. Geschäftsführer:innen verdienen im Schnitt rund 104.200 Euro brutto im Jahr und liegen damit klar über der Grenze. Sie würden nach aktuellem Stand die volle Mehrbelastung tragen: rund 122 Euro mehr im Monat, also gut 1.460 Euro im Jahr

Diese Zuzahlungen steigen außerdem

Nach dem aktuellen Gesetzentwurf greifen Versicherte 2027 in der Apotheke tiefer in die Tasche: Die Mindestzuzahlung für Medikamente soll von 5 auf 7,50 Euro steigen, der Höchstbetrag von 10 auf 15 Euro.

Für Physiotherapie und häusliche Krankenpflege ist eine pauschale Zuzahlung von 15 Euro pro Verordnung möglich.

Beim Zahnersatz soll der Kassenanteil um 10 Prozent sinken, Patient:innen würden also mehr selbst zahlen.

Zeitplan: So geht es jetzt weiter

Nach der ersten Lesung am 12. Juni wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Am 10. Juli steht die zweite und dritte Lesung im Bundestag auf der Tagesordnung. Stimmt das Parlament zu, muss anschließend noch der Bundesrat über das Gesetz beraten. Viele Maßnahmen könnten zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Die neue Beitragspflicht für nicht-erwerbstätige Ehepartner, 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen, ist erst ab 2028 vorgesehen. Innerhalb der Union gibt es allerdings Widerstand gegen die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, außerdem gibt es auch aus Verbänden und von Krankenkassen Kritik an einzelnen Regelungen des Gesetzentwurfs. Der Ausgang der Abstimmung ist deshalb weiterhin offen.

Noch handelt es sich um einen Gesetzentwurf. Erst nach der Bundestagsentscheidung und dem weiteren Gesetzgebungsverfahren steht fest, welche Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden.