Stille Erhöhung
Frist bis Montag: Versicherte können vor Beitragserhöhung jetzt handeln
Bis zum kommenden Montag haben Kassenmitglieder in Deutschland noch Zeit, um auf eine Beitragserhöhung zu reagieren. An vielen ist diese vorübergegangen, da gesetzliche Krankenkassen seit dem 30. Juli eine Anhebung des Zusatzbeitrags nicht mehr per Brief ankündigen müssen. Wer die Frist am 31. August verstreichen lässt, zahlt den höheren Satz.
Verbraucherschützer kritisieren die entfallene Information
Dass eine Erhöhung ohne persönliche Ankündigung kommen darf, hat der Bundestag am 10. Juli mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Bis dahin musste jede Kasse spätestens einen Monat vor einer Erhöhung gesondert auf das Kündigungsrecht hinweisen.
VdK-Präsidentin Verena Bentele nannte den Wegfall gegenüber echo24 „einen Abbau von Verbraucherrechten auf dem Rücken der Versicherten“. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, warnte im Tagesspiegel: „Ohne klare Informationspflicht können Versicherte nach Beitragserhöhung nicht mehr vorzeitig die Krankenkasse wechseln.“
Checkliste für Versicherte:
- Position Krankenversicherung auf der Gehaltsabrechnung heraussuchen
- Den eigenen Satz mit der Übersicht des GKV-Spitzenverbands abgleichen
- Online-Postfach und Mitgliederzeitschrift der Kasse prüfen
- November und Dezember im Blick behalten, wenn die Kassen ihre Haushalte beschließen
- Bei einer Anhebung den Antrag bei der neuen Kasse noch im selben Monat stellen
Bei der IKK classic zahlen Mitglieder schon mehr
Die IKK classic hat den Anfang gemacht: Zum 1. August stieg der Zusatzbeitrag von 3,40 auf 3,85 Prozent.
Zusammen mit dem gesetzlichen Grundbeitrag liegt der Gesamtsatz nun bei 18,45 Prozent – der Schnitt aller Kassen liegt bei 17,5 Prozent. Betroffen sind rund 2,3 Millionen Mitglieder einer der zehn größten Kassen des Landes.

Beispielrechnung: Was 0,45 Prozentpunkte auf der Abrechnung ausmachen
Beschäftigte und Arbeitgeber teilen sich den Beitrag hälftig.
Ein Rechenbeispiel: Bei 3.000 Euro brutto kostet die Anhebung 13,50 Euro im Monat, davon trägt das Mitglied 6,75 Euro. Wer die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro erreicht, zahlt selbst 13,08 Euro, Selbstständige den vollen Aufschlag. Netto fällt der Verlust etwas kleiner aus, weil Krankenkassenbeiträge das zu versteuernde Einkommen mindern.
Versicherte können wechseln
Das Wechselrecht bleibt bestehen, die zwölfmonatige Bindungsfrist entfällt dabei. Eine Kündigung ist nicht nötig, der Antrag bei der neuen Kasse genügt.
Zum Jahreswechsel dürfte die Frage deutlich mehr Beschäftigte treffen. Den Durchschnittssatz für 2027 legt das Bundesgesundheitsministerium erst Anfang November fest, Prognosen reichen von 3,3 bis 3,7 Prozent. Ein Brief wird darüber nicht mehr informieren. Was vom Brutto übrig bleibt, steht künftig zuerst auf der eigenen Gehaltsabrechnung.