Diebstahl am Arbeitsplatz: Klauen für Gerechtigkeit?

Na, hast du schonmal einen Stift oder ähnliches in der Arbeit eingesteckt? Das mag zwar auf den ersten Blick unbedeutend wirken, was aber viele nicht wissen: auch das ist Diebstahl. Klauen am Arbeitsplatz ist nicht nur ein Vertrauensbruch zwischen Mitarbeiter und Arbeitgeber, sondern stellt auch eine ernstzunehmende Straftat dar. Rechtliche Konsequenzen sind nicht ausgeschlossen und im schlimmsten Fall kann es sogar zu einer Entlassung kommen. Wir sind deshalb der Frage nachgegangen: Aus welchen Gründen wird am Arbeitsplatz gestohlen?

Keine Seltenheit

Ob ein Aktenordner, eine Büroklammer oder doch Toilettenpapier: Jeder Vierte hat schon einmal etwas aus dem Büro mitgehen lassen. Das belegt eine Umfrage des Markt- und Meinungsforschungsinstituts GfK aus dem Jahr 2015.[1] Ertappt? Tatsächlich, bereits ein eingesteckter Kugelschreiber, der eigentlich Eigentum der Firma ist, gilt als gestohlen. Auch wenn es sich hier um geringe Cent-Beträge handelt: es ist kein Kavaliersdelikt! Darunter fallen auch das Kopieren und Drucken auf Kosten des Arbeitgebers. Zählt man die bezahlte Arbeitszeit hinzu, könnte der Diebstahlsbegriff weiter gefasst werden: Wird die Arbeitszeit für private Tätigkeiten genutzt – zum Beispiel für Onlineshopping, Computerspiele oder private Telefonate – entsteht ebenfalls ein wirtschaftlicher Schaden.

Grundsätzlich gilt: Ist das Vertrauen seitens des Arbeitgebers gebrochen, kann eine Entlassung stattfinden – auch wenn es sich nur um einen Verdacht handelt. Ob es tatsächlich zu einer fristlosen Kündigung kommt, hängt vom kulturellen Background des Unternehmens ab. Die Thematik ist rechtlich genauer geregelt, als es meist in der Praxis der Fall ist: eine eingesteckte Büroklammer wird in der Regel nicht das Ende des Arbeitsverhältnisses bedeuten. Bekannte Fälle wie die Entlassung einer Supermarktkassiererin wegen Pfandbons im Wert von 1,30 Euro sind und bleiben wohl eine Seltenheit.[2]

Arbeitspsychologe im Interview

Aber warum lassen so viele Leute etwas mitgehen? Wir haben bei Arbeitspsychologen Dr. Christian Blind nachgefragt, welche Gründe Diebstahl am Arbeitsplatz haben kann und wie Unternehmen und Kollegen damit umgehen können:

kununu: Hatten Sie bereits einen Fall, bei dem ein Arbeitnehmer Diebstähle am Arbeitsplatz begangen hat?

Dr. Christian Blind: Ja, hier ging es aber um weit mehr als einen Stift oder einen Schreibblock. Ein Vorarbeiter entwendete ein kleines, sensibles Maschinenteil, sodass diese bestimmte, sehr produktionsrelevante Maschine nach einiger Zeit den Geist aufgab. Es kam zu einem beachtlichen Produktionsausfall über das Wochenende mit enormer Schadenshöhe.

Letztendlich wurde der Fall intern geklärt. Die entsprechende Person hatte einen Zorn auf den Betrieb, da sie am Wochenende (öfters) lange Schichten in Gang halten musste. Andere Mitarbeiter durften eher unter der Woche den Job machen, es gab Neidgefühle bzw. ein Gekränkt-Sein.

Gibt es Ihrer Meinung nach psychologische Gründe, die dazu führen, dass Arbeitnehmer stehlen?

Ja, eindeutig. Höherqualifizierte, die diesbezüglich falsch agieren, erlauben sich eher den Luxus, aus individuellen Gefühlsregungen irgendwas mitzunehmen oder gar zu sabotieren. Sie sehen darin eine Art gerechten Ausgleich für eine Benachteiligung, die sie im Job erleben. Bei geringerqualifizierten Jobs spielen eher banale Aufbesserungsgedanken eine Rolle. Der Diebstahl kann also sowohl persönlich-emotionale als auch ökonomische Gründe haben. Notorische Entwender gibt es aber heutzutage kaum noch.

Was raten Sie Arbeitgebern, die einen Verdacht gegenüber einem Mitarbeiter hegen?

Seriös handeln. Die Argumentationen sollten wasserdicht sein und am besten mit informationsmäßigem Double-Check überprüfen. Es ist auch wichtig, Mitarbeitervertreter einzubinden. Mit diesen sollte man gegebenfalls ein Clearing mit der fehlerhaft handelnden Person anstreben oder bei richtigen Härtefällen die juristisch-exekutive Ebene betreten.

Was raten Sie Mitarbeitern, die bemerken, dass ein Kollege stiehlt?

Zu allererst: die Ernsthaftigkeit der Materie überprüfen. Wenn jemand einen Schokoriegel mitnimmt, lohnt es sich wohl kaum, dem weiter nachzugehen. Wenn es jedoch ernsthaft betriebsschädigend und eindeutig eine Straftat darstellt, sollten auf jeden Fall Vorgesetzte und auch Mitarbeitervertreter kontaktieren werden. Selbst sollte man unbedingt neutral bleiben und nur Sachverhalte schildern. Spekulationen haben hier keinen Platz.

Quellen:

[1] papersmart.de

[2] zeit.de