Aktuelle Gesundheitspolitik
Krankenkasse und Rente: Gutverdienende sollen bald höhere Beiträge zahlen
Ab 2027 sollen die Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung steigen. Wer mit seinem Einkommen bereits über den bisherigen Grenzen liegt, zahlt auf einen größeren Teil des Gehalts Sozialbeiträge. Für besonders gut verdienende Beschäftigte kann das laut einem aktuellen Bericht eine Mehrbelastung von mehr als 1.000 Euro im Jahr bedeuten.
Was sich zum 1. Januar 2027 ändert
Das Bundeskabinett hat die Sozialversicherungsrechengrößen für 2027 am 7. Oktober beschlossen. Die Verordnung muss noch vom Bundesrat gebilligt werden. Für Kranken- und Rentenversicherung nennt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) folgende Werte:
| Versicherung | 2026 | Für 2027 vorgesehen | Stand |
|---|---|---|---|
| Krankenversicherung | 5.812,50 € / Monat | 6.375 € / Monat (76.500 € / Jahr) | Zustimmung des Bundesrats steht aus |
| Renten- und Arbeitslosenversicherung | 8.450 € / Monat | 8.850 € / Monat (106.200 € / Jahr) | Zustimmung des Bundesrats steht aus |
| Pflegeversicherung | 5.812,50 € / Monat | 6.375 € / Monat | Gesetzgebungsverfahren läuft noch |
Die Bundesregierung erklärt, dass die Anhebung in der Krankenversicherung aus der regulären Anpassung an die Lohnentwicklung und einer zusätzlichen Sonderanhebung um 300 Euro besteht.
Der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes sieht vor, die Grenze analog zur gesetzlichen Krankenversicherung anzuheben. Das Gesetzgebungsverfahren dazu läuft noch.
Was die Anhebung konkret kostet
Für die GKV-Sonderanhebung um 300 Euro nennt das Bundesgesundheitsministerium eine zusätzliche Belastung von bis zu rund 26 Euro im Monat für betroffene GKV-Mitglieder. Diese Zahl bezieht sich auf den Sonderteil der Anhebung – zusätzlich zur regulären Anpassung an die Lohnentwicklung.
Wie hoch die gesamte zusätzliche Belastung ausfällt, hängt unter anderem vom Einkommen und davon ab, ob Beschäftigte Kinder haben. FOCUS zwei Beispiele:
- Einen gesetzlich versicherten Arbeitnehmer mit einem Kind, der auch 2027 noch oberhalb der neuen Grenzen verdient: Für ihn könne sich gegenüber 2026 eine Mehrbelastung von rund 1.220 Euro im Jahr ergeben.
- Für Kinderlose seien bis zu 124 Euro im Monat möglich.
Bei Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung teilen sich Beschäftigte und Arbeitgeber die Beiträge grundsätzlich. Den Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung tragen Beschäftigte dagegen allein. Das BMG plant, diesen Zuschlag zum 1. Januar 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte anzuheben.
Ab diesem Gehalt greift die Anhebung
Betroffen sind vor allem Beschäftigte, deren beitragspflichtiges Einkommen bereits über der bisherigen Beitragsbemessungsgrenze liegt. Wer darunter verdient, zahlt wegen der höheren Grenze allein nicht mehr. Laut BMAS dürfte sich für die Mehrheit der Versicherten deshalb nichts ändern.
Für die Krankenversicherung liegt die für 2027 vorgesehene Grenze bei 6.375 Euro brutto im Monat. Das entspricht 76.500 Euro im Jahr, wenn das Gehalt in zwölf Monatsbeträgen gezahlt wird. Für die Pflegeversicherung ist derselbe Wert geplant, aber über ein separates Gesetzgebungsverfahren. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt die Grenze bei 8.850 Euro im Monat beziehungsweise 106.200 Euro im Jahr.
Wichtig: Die höhere Grenze bei der Krankenversicherung betrifft Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung richten sich nicht in gleicher Weise nach dem Einkommen. Die Beitragsbemessungsgrenze ist außerdem nicht dasselbe wie die Versicherungspflichtgrenze: Diese liegt 2027 laut BMAS bei 7.012,50 Euro im Monat beziehungsweise 84.150 Euro im Jahr.
Diese Berufe können betroffen sein
Nicht nur Gutverdiener: Was das Gesetz sonst noch bringt
Die höhere Beitragsbemessungsgrenze ist nur ein Teil des GKV-Reformpakets. Das Gesetz sieht unter anderem höhere gesetzliche Zuzahlungen vor. Für bestimmte bislang beitragsfrei mitversicherte Ehepartner:innen soll ab 2028 ein zusätzlicher Beitrag von 2,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des hauptversicherten GKV-Mitglieds gelten; Ausnahmen sind vorgesehen. Die Details stehen in der FAQ des Bundesgesundheitsministeriums.
Auch in der Pflegeversicherung kommen Änderungen auf Beschäftigte zu. Kinderlose zahlen ab 2027 einen höheren Zuschlag.
Die Beitragsbemessungsgrenzen für 2027 sind vom Kabinett beschlossen, aber noch nicht endgültig: Der Bundesrat muss der Verordnung zustimmen. Die geplanten Werte sollten daher bis zum Abschluss des Verfahrens als vorläufig gekennzeichnet werden.
Das Sparvolumen im Überblick
Insgesamt soll das Gesetz 2027 rund 19,6 Milliarden Euro Entlastung für die Krankenkassen bringen, davon rund 1,2 Milliarden Euro durch die einmalige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze allein.
Ziel ist es, den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz zu stabilisieren, für Beschäftigte wäre der Sprung von 2,9 auf 4,7 Prozent (ohne Reform) sonst deutlich spürbarer gewesen als die jetzt beschlossenen 26 Euro Mehrbelastung pro Monat für Gutverdienende.