Reformpaket 2026
Steuerfrei bis 75 Euro: Das plant die Koalition für Sonntagsarbeit
Wer in Deutschland sonntags oder an Feiertagen arbeitet, soll künftig mehr vom Zuschlag behalten. Die Koalition hebt die steuerfreie Grenze auf einen Stundenlohn von 75 Euro an und macht den Zuschlag bei tarifgebundenen Beschäftigten zusätzlich komplett beitragsfrei. Bislang liegt die Steuergrenze bei 50 Euro, sozialabgabenfrei ist noch weniger. Für wen sich das lohnt, hängt vom Stundenlohn ab.
Steuerfrei bis 75 statt 50 Euro
Zuschläge für Sonntags- und Feiertagsarbeit sind steuerfrei – aber nur bis zu einer Obergrenze. Maßgeblich ist der Grundlohn, und der darf bislang höchstens mit 50 Euro pro Stunde angesetzt werden. Diese Grenze will die Koalition auf 75 Euro anheben. „Wir erhöhen den steuerlich begünstigten Zuschlag“, kündigte Bundeskanzler Friedrich Merz an. Für Beschäftigte mit einem Grundlohn unter 50 Euro ändert die neue Grenze zunächst nichts – sie greift erst darüber.
Das ändert sich bei den Zuschlägen
- Steuerfrei: Grundlohn-Grenze steigt von 50 auf 75 Euro pro Stunde
- Sozialabgaben: Zuschlag wird bei Tarifverträgen vollständig beitragsfrei (bisher nur bis 25 Euro Grundlohn)
- Gilt für: Zuschläge bei Sonntags- und Feiertagsarbeit
- Wirkung: mehr Netto vor allem bei höheren Stundenlöhnen
- Status: Teil des Reformpakets, gesetzlich noch nicht beschlossen
Beitragsfrei – der eigentliche Hebel
Der zweite Teil wiegt für viele schwerer. Bisher sind die Zuschläge nur sozialabgabenfrei, soweit sie auf einen Grundlohn von höchstens 25 Euro pro Stunde entfallen; darüber werden Beiträge fällig. Künftig soll der Zuschlag „vollständig beitragsfrei“ werden – allerdings nur im Regelungsbereich eines Tarifvertrags. Ohne Tarifvertrag gilt weiter die 25-Euro-Grenze.

Gewerkschaften sehen ein richtiges Signal
Bei den Gewerkschaften stößt gerade dieser Punkt auf Zustimmung: Ausdrücklich begrüßt der Deutsche Gewerkschaftsbund die höheren Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit – ebenso wie die Einkommensteuerreform. Insgesamt spricht der DGB von „richtigen Signalen“, DGB-Chefin Yasmin Fahimi attestiert der Regierung einen „ernsthaften Willen“.
Beschlossen, aber noch nicht in Kraft
Beschlossen ist bislang erst ein Kurs aus dem Koalitionsausschuss, kein Gesetz. Wie viel am Ende mehr übrig bleibt, entscheidet der Stundenlohn – am deutlichsten profitieren Beschäftigte, die ohnehin regelmäßig am Wochenende arbeiten. Und wer den Sonntag lieber mit Lernen oder Lesen verbringt, kann das künftig auch: Öffentliche Bibliotheken sollen bundesweit sonntags öffnen dürfen.