Rentenkommission 2026
Rente unter Merz: 3,5 Millionen Selbstständige vor der Pflichtabgabe
Selbstständige sollen in Deutschland künftig verpflichtend in die gesetzliche Rente einzahlen – so steht es in den 33 Empfehlungen der Rentenkommission. Wer neu in die Selbstständigkeit startet, käme um die Beiträge nicht mehr herum; eigene Versorgungswerke bleiben außen vor. Für die rund 3,5 Millionen Selbstständigen im Haupterwerb zeichnet sich damit die größte Systemumstellung seit Jahrzehnten ab, die konkrete Umsetzung ist für Ende 2026 geplant.
Mehr Schultern für die Rentenkasse
Die Kommission will den Kreis der Beitragszahler:innen deutlich ausweiten. Der Hintergrund ist demografisch: Im Umlageverfahren kommen immer weniger Erwerbstätige für immer mehr Menschen im Ruhestand auf. Neben Selbstständigen sollen deshalb auch Abgeordnete einzahlen. Ob und wie Beamte einbezogen werden, ist politisch umstritten – der Handelsblatt-Bericht spricht von einer Ausklammerung, andere Berichte (etwa Euronews) nennen die Einbeziehung von Beamten und Vorständen als Empfehlung.
Das ist geplant:
- Selbstständige sollen verpflichtend in die gesetzliche Rente einzahlen
- Die Regelung greift zunächst nur für Personen, die ein Gewerbe anmelden oder freiberuflich starten
- Wer einem eigenen Versorgungswerk angehört, etwa Ärzt:innen oder Anwält:innen, bleibt ausgenommen
- Auch Abgeordnete sollen künftig einzahlen
- Für bereits Selbstständige ist bislang keine konkrete Regelung vorgesehen
735 Euro monatlich: Was auf Gründer:innen zukommt
Konkret geht es um den Regelbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung: Der liegt 2026 bei 735,63 Euro pro Monat. Das ist der Vollbeitrag, den die Betroffenen zahlen müssten – deutlich mehr als bei sozialversicherungspflichtig Angestellten, weil bei ihnen der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags übernimmt.
Für Existenzgründer:innen ist in den ersten Jahren ein ermäßigter Beitrag von 367,82 Euro vorgesehen, also exakt der halbe Regelbeitrag. Damit will die Reform vermeiden, dass die Belastung in der finanziell ohnehin unsicheren Startphase zu hoch wird.
„Das System ist nicht am Ende“
Constanze Janda, Co-Vorsitzende der Kommission, betont, die Reform sei kein Zeichen, „dass die gesetzliche Rentenversicherung am Ende ist“, im Gegenteil. Das System sei stabil und werde nur an veränderte Rahmenbedingungen angepasst.
Bundeskanzler Friedrich Merz nannte die Reform in seiner Regierungserklärung am 9. Juli eines der „schwierigsten Reformprojekte unserer Zeit“. Die Empfehlungen der Kommission seien für den Sozialstaat, für Deutschland als Wirtschaftsstandort und die Gesellschaft von „allergrößter Bedeutung“.
Mehr Beitragszahler:innen sind dabei der Hebel: Je breiter die Basis, desto verlässlicher trägt das Umlageverfahren den wachsenden Anteil älterer Menschen.
Der Zeitplan steht: Umsetzung bis Ende 2026
Am 2. Juli 2026 hat der Koalitionsausschuss beschlossen, die Empfehlungen der Alterssicherungskommission vollständig in einem Gesetzespaket umzusetzen. Erste Gesetzentwürfe sollen im Herbst 2026 vorliegen, das parlamentarische Verfahren im Bundestag ist noch für dieses Jahr geplant.
Wer schon heute auf eigene Rechnung arbeitet, weiß noch nicht, ob und wann die Regelung greift. Wer 2027 gründet, muss sich dagegen darauf einstellen, den Regelbeitrag von Anfang an einkalkulieren zu müssen.