Altersvorsorge in Deutschland
Rente oder Pension? Dieser Unterschied entscheidet über Tausende Euro im Ruhestand
Wer in Deutschland in den Ruhestand geht, bekommt nicht automatisch die gleiche Altersversorgung. Denn ob später eine gesetzliche Rente oder eine Pension auf dem Konto landet, hängt vom Beschäftigungsverhältnis ab. Genau dieser Unterschied kann sich im Alter mit mehreren Tausend Euro pro Monat bemerkbar machen.
Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick
| Gesetzliche Rente | Pension |
|---|---|
| Für: Arbeitnehmer:innen | Für: Beamt:innen |
| Finanzierung durch Beiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgebern | Finanzierung durch den jeweiligen Dienstherrn (Bund oder Länder) aus Steuermitteln |
| Höhe richtet sich nach Einkommen, Versicherungsjahren und Entgeltpunkten | Höhe richtet sich nach Besoldung und ruhegehaltfähigen Dienstjahren |
| Zuständig: Deutsche Rentenversicherung | Zuständig: jeweiliger Dienstherr |
| Anspruch entsteht durch Beitragszahlungen | Anspruch entsteht durch das Beamtenverhältnis |
| Durchschnittlich geringeres Versorgungsniveau | Durchschnittlich höheres Versorgungsniveau |

Die Pension fällt häufig höher aus
Der größte Unterschied liegt in der Berechnung. Arbeitnehmer:innen zahlen während ihres Berufslebens Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Die spätere Rentenhöhe richtet sich danach, wie viel verdient wurde, wie lange Beiträge gezahlt wurden und wie viele Entgeltpunkte dabei gesammelt wurden.
Bei Beamt:innen funktioniert das anders: Sie zahlen keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Stattdessen erwerben sie über ihr Beamtenverhältnis einen Anspruch auf eine staatliche Pension. Deren Höhe orientiert sich vor allem an der Besoldung und den ruhegehaltfähigen Dienstjahren.
Nach dem geltenden Beamtenversorgungsrecht können Beamt:innen nach einer langen Dienstzeit eine Pension von bis zu 71,75 Prozent ihrer ruhegehaltfähigen Dienstbezüge erhalten. Deshalb liegen Beamtenpensionen im Durchschnitt deutlich über den gesetzlichen Altersrenten. Wie hoch die Versorgung tatsächlich ausfällt, hängt jedoch von der Besoldungsgruppe, der Laufbahn und der Dauer der Dienstzeit ab.
Nur mit Beamtenstatus erhält man Pension
Eine Pension erhalten ausschließlich Beschäftigte mit Beamtenstatus. Dazu zählen unter anderem viele Lehrer:innen, Polizist:innen, Richter:innen sowie Verwaltungsbeamt:innen.
Wichtig ist jedoch: Nicht alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind automatisch verbeamtet. Viele arbeiten als Angestellte und sind – wie Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft – gesetzlich rentenversichert.
Rente und Pension gleichzeitig gibt es nur in Sonderfällen
Ja, das ist möglich – allerdings nur in seltenen Fällen. Wer zunächst viele Jahre als Arbeitnehmer gearbeitet und Rentenansprüche erworben hat und später verbeamtet wurde, kann sowohl eine gesetzliche Rente als auch eine Pension erhalten. Dabei gelten jedoch gesetzliche Anrechnungs- und Höchstgrenzen.
Das Beschäftigungsverhältnis zählt
Ob später eine Rente oder eine Pension gezahlt wird, entscheidet nicht der Beruf selbst, sondern das Beschäftigungsverhältnis. Arbeitnehmer:innen finanzieren ihre Altersvorsorge über die gesetzliche Rentenversicherung, Beamt:innen erhalten eine staatliche Versorgung. Genau deshalb unterscheiden sich beide Systeme – und häufig auch die Höhe der späteren Zahlungen.