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Altersvorsorge in Deutschland

Rente oder Pension? Dieser Unterschied entscheidet über Tausende Euro im Ruhestand

von Anna W.
Veröffentlicht:  26. Juli 2026, 08:30
2 min
Ein älteres Ehepaar sitzt nebenander auf einem Sofa und lächelt sich an

Wer in Deutschland in den Ruhestand geht, bekommt nicht automatisch die gleiche Altersversorgung. Denn ob später eine gesetzliche Rente oder eine Pension auf dem Konto landet, hängt vom Beschäftigungsverhältnis ab. Genau dieser Unterschied kann sich im Alter mit mehreren Tausend Euro pro Monat bemerkbar machen.

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick

Gesetzliche RentePension
Für: Arbeitnehmer:innenFür: Beamt:innen
Finanzierung durch Beiträge von Arbeitnehmer und ArbeitgebernFinanzierung durch den jeweiligen Dienstherrn (Bund oder Länder) aus Steuermitteln
Höhe richtet sich nach Einkommen, Versicherungsjahren und EntgeltpunktenHöhe richtet sich nach Besoldung und ruhegehaltfähigen Dienstjahren
Zuständig: Deutsche RentenversicherungZuständig: jeweiliger Dienstherr
Anspruch entsteht durch BeitragszahlungenAnspruch entsteht durch das Beamtenverhältnis
Durchschnittlich geringeres VersorgungsniveauDurchschnittlich höheres Versorgungsniveau
Viele Lehrer:innen sind verbeamtet und erhalten im Ruhestand eine Pension statt einer gesetzlichen Rente.

Die Pension fällt häufig höher aus

Der größte Unterschied liegt in der Berechnung. Arbeitnehmer:innen zahlen während ihres Berufslebens Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Die spätere Rentenhöhe richtet sich danach, wie viel verdient wurde, wie lange Beiträge gezahlt wurden und wie viele Entgeltpunkte dabei gesammelt wurden.

Bei Beamt:innen funktioniert das anders: Sie zahlen keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Stattdessen erwerben sie über ihr Beamtenverhältnis einen Anspruch auf eine staatliche Pension. Deren Höhe orientiert sich vor allem an der Besoldung und den ruhegehaltfähigen Dienstjahren.

Nach dem geltenden Beamtenversorgungsrecht können Beamt:innen nach einer langen Dienstzeit eine Pension von bis zu 71,75 Prozent ihrer ruhegehaltfähigen Dienstbezüge erhalten. Deshalb liegen Beamtenpensionen im Durchschnitt deutlich über den gesetzlichen Altersrenten. Wie hoch die Versorgung tatsächlich ausfällt, hängt jedoch von der Besoldungsgruppe, der Laufbahn und der Dauer der Dienstzeit ab.

Nur mit Beamtenstatus erhält man Pension

Eine Pension erhalten ausschließlich Beschäftigte mit Beamtenstatus. Dazu zählen unter anderem viele Lehrer:innen, Polizist:innen, Richter:innen sowie Verwaltungsbeamt:innen.

Wichtig ist jedoch: Nicht alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind automatisch verbeamtet. Viele arbeiten als Angestellte und sind – wie Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft – gesetzlich rentenversichert.

Rente und Pension gleichzeitig gibt es nur in Sonderfällen

Ja, das ist möglich – allerdings nur in seltenen Fällen. Wer zunächst viele Jahre als Arbeitnehmer gearbeitet und Rentenansprüche erworben hat und später verbeamtet wurde, kann sowohl eine gesetzliche Rente als auch eine Pension erhalten. Dabei gelten jedoch gesetzliche Anrechnungs- und Höchstgrenzen.

Das Beschäftigungsverhältnis zählt

Ob später eine Rente oder eine Pension gezahlt wird, entscheidet nicht der Beruf selbst, sondern das Beschäftigungsverhältnis. Arbeitnehmer:innen finanzieren ihre Altersvorsorge über die gesetzliche Rentenversicherung, Beamt:innen erhalten eine staatliche Versorgung. Genau deshalb unterscheiden sich beide Systeme – und häufig auch die Höhe der späteren Zahlungen.