Renten-Nachzahlung
Mütterrente III: Mehr Geld oder doch nicht?
Rund zehn Millionen Rentner:innen in Deutschland können sich 2028 auf eine Nachzahlung von bis zu 765 Euro freuen. Hinter der großen Zahl stecken viele kleine Ausnahmen und für manche bleibt am Ende fast nichts übrig.
Ab Juli 2026: 21,26 Euro pro Kind
Im Kern schließt die Mütterrente III eine Lücke, die viele Eltern jahrzehntelang benachteiligt hat. Bislang rechnete die Rentenversicherung für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, nur 30 Monate Erziehungszeit an. Für später geborene Kinder waren es 36 Monate. Mit dem Rentenpaket 2025, das der Bundesrat am 19. Dezember 2025 beschlossen hat, werden die fehlenden sechs Monate auch für ältere Jahrgänge anerkannt.
Konkret bedeutet das: einen halben Rentenpunkt mehr pro Kind. Ab 1. Juli 2026 steigt der Rentenwert von 40,79 auf 42,52 Euro – damit entspricht ein halber Punkt rund 21,26 Euro brutto monatlich pro Kind. Bei drei vor 1992 geborenen Kindern summiert sich das auf rund 64 Euro im Monat, dauerhaft.
Ein Antrag ist in den meisten Fällen nicht nötig, die Deutsche Rentenversicherung prüft die Ansprüche automatisch.
Mütterrente III auf einen Blick:
– Wer profitiert? Eltern mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden (Mütter und Väter)
– Wie viel? Ein halber Rentenpunkt pro Kind, aktuell rund 21,26 Euro im Monat
– Ab wann? Rechtlicher Anspruch ab 1. Januar 2027
– Wann kommt das Geld? Auszahlung erst 2028, dann inklusive Nachzahlung für 2027
– Antrag nötig? Nein, die Prüfung läuft automatisch – Voraussetzung sind erfasste Erziehungszeiten
Warum das Geld erst 2028 fließt
Ursprünglich sollte die Mütterrente III bereits zum 1. Januar 2027 ausgezahlt werden. Die Rentenversicherung verweist jedoch auf den enormen technischen Aufwand: Mehr als zehn Millionen Rentenbescheide müssen neu berechnet werden, dazu kommen Auswirkungen auf Hinterbliebenenrenten.
Der Anspruch entsteht trotzdem rückwirkend ab Januar 2027. Berechtigte bekommen 2028 also nicht nur die laufende erhöhte Rente, sondern zusätzlich eine Nachzahlung für das gesamte Jahr 2027. Bei drei Kindern wären das rein rechnerisch rund 765 Euro, mit den weiteren Rentenanpassungen in der Praxis vermutlich mehr.
Väter profitieren nur, wenn die Erziehungszeiten in ihrer Rentenbiografie eingetragen sind, wer unsicher ist, kann das mit dem Formular V0800 bei der DRV klären lassen.
Die versteckte Kürzung für Neurentner
Einen Haken gibt es für eine spezielle Gruppe: Wer erst ab dem 1. Januar 2028 in Rente geht und in den entscheidenden Erziehungsmonaten ein Einkommen nahe der Beitragsbemessungsgrenze hatte, bekommt die zusätzlichen Punkte aus der Mütterrente III nicht in voller Höhe.
Hintergrund ist § 70 SGB VI: Die kombinierten Entgeltpunkte aus eigenem Einkommen und Kindererziehung dürfen die Bemessungsgrenze nicht übersteigen. Bis zu 21,26 Euro pro Kind und Monat können in diesen Fällen verloren gehen, ohne dass der Bescheid explizit darauf hinweist.
Achtung bei Grundsicherung und Witwenrente
Wer Grundsicherung im Alter oder Wohngeld bezieht, hat von der Mütterrente III oft wenig: Die Erhöhung wird als Einkommen voll angerechnet. Gerade für Frauen, die das Plus am dringendsten bräuchten, bleibt netto kaum etwas übrig.
Neu hinzu kommt eine wenig beachtete KV-Falle: Wer bislang über den Ehepartner kostenfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert ist, darf ein monatliches Einkommen von rund 565 Euro (Stand 2026) nicht überschreiten. Wer durch die Mütterrente III über diese Grenze rutscht, muss plötzlich eigene Krankenversicherungsbeiträge zahlen, was das Rentenplus erheblich auffressen kann.
Auch auf Witwen- und Witwerrenten kann sich die Reform auswirken: Eigene Renteneinkünfte werden ab bestimmten Freibeträgen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet, das Plus kann die Witwen- oder Witwerrente also teilweise auffressen. Wer betroffen sein könnte, sollte das vor 2028 durchrechnen lassen.
Die Reform bringt Millionen Menschen mehr Geld. Sie zeigt aber auch, wie stark die deutsche Rentenberechnung bis heute von Stichtagen und Geburtsjahrgängen abhängt.