Mehr Rentenplus
Mütterrente III: Aktuelle Tabelle zeigt das Plus pro Kind
Rund 21 Euro mehr Rente im Monat pro Kind – bei drei Kindern sind das nach heutigem Rentenwert rund 765 Euro im Jahr. Wie sich das Plus für ein bis fünf Kinder berechnet, zeigt die Tabelle. Der Anspruch entsteht ab 2027, die Auszahlung startet wegen der technischen Umsetzung aber erst 2028. Bei manchen bleibt trotz Anspruch kaum etwas übrig.
So laufen Anspruch, Antrag und Auszahlung
Rechtlich gilt der Anspruch ab 1. Januar 2027, das Geld kommt für die meisten aber erst 2028, die Deutsche Rentenversicherung muss rund zehn Millionen Konten umstellen. Wer schon Rente bezieht, bekommt 2027 rückwirkend als Nachzahlung.
Bei drei Kindern also nach heutigem Rentenwert rund 765 Euro Einmalzahlung 2028. Wer erst ab Januar 2028 in Rente geht, bekommt den höheren Betrag direkt von Anfang an in die Berechnung eingerechnet, aber keine gesonderte Nachzahlung, weil der Anspruch mit dem Rentenbeginn entsteht.
Was jetzt wichtig ist:
- Meist läuft die Gutschrift automatisch, ein gesonderter Antrag ist nicht nötig.
- Fehlen Kindererziehungszeiten im Konto (etwa nach Auslandserziehung oder späterer Adoption), hilft eine Kontenklärung mit Formular V0100. Sinnvoll ist die Prüfung des Versicherungsverlaufs schon 2026, nicht erst wenn 2028 die Bescheide kommen.
- Spätestens mit dem Bescheid 2028 sollte geprüft werden, ob die Monate berücksichtigt wurden.
Tabelle pro Kind: So viel Mütterrente wird gezahlt
Mit dem beschlossenen Rentenpaket 2025 schließt der Gesetzgeber eine alte Lücke: Für vor 1992 geborene Kinder galten bisher nur 30 Monate Kindererziehungszeit, für jüngere Jahrgänge volle 36. Die Mütterrente III hebt die ältere Gruppe ebenfalls auf 36 Monate – ein halber Rentenpunkt mehr pro Kind. Beim Rentenwert von 42,52 Euro sind das rund 21,26 Euro brutto mehr im Monat je Kind. Die Reform kostet den Staat rund 5 Milliarden Euro pro Jahr, finanziert aus Steuermitteln.
So summiert sich das Plus bei einem bis fünf Kindern:
| vor 1992 geborene Kinder | Brutto-Plus pro Monat (Rentenwert 42,52 €) |
| 1 | 21,26 € |
| 2 | 42,52 € |
| 3 | 63,78 € |
| 4 | 85,04 € |
| 5 | 106,30 € |
Die Beträge sind eine Momentaufnahme: Sie steigen mit jeder Rentenanpassung und dürften bei Auszahlung ab 2028 voraussichtlich höher liegen.
Das Rentenplus wird angerechnet
Einen Haken trifft ausgerechnet jene mit wenig: Wer Grundsicherung oder Wohngeld bezieht, muss unter Umständen mit voller Anrechnung rechnen – dann bleibt kaum etwas, was Sozialverbände scharf kritisieren.
VdK-Präsidentin Verena Bentele nannte die Anrechnung eine „soziale Ungerechtigkeit“, bei Grundsicherungs-Bezieher:innen bleibe von der Mütterrente III faktisch nichts übrig. Die Gleichstellung war überfällig, rund 21 Euro pro Kind wachsen mit jeder Rentenerhöhung. Am stärksten kommt der Zuschlag bei denen an, die neben der Rente kein Grundsicherungs-Einkommen beziehen und am wenigsten dort, wo das Geld am nötigsten wäre.
Nicht nur Mütter können Mütterrente bekommen
Der Name führt in die Irre: Es profitieren nicht nur Mütter. Bei Verheirateten wird die Kindererziehungszeit standardmäßig der Mutter zugeordnet, Väter können sie aber per gemeinsamer Erklärung übernehmen. Bei unverheirateten Paaren wird die Kindererziehungszeit automatisch dem Elternteil zugerechnet, der das Kind überwiegend erzieht, ohne separate Erklärung.
Auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefeltern haben Anspruch, wenn sie ein Kind überwiegend erzogen haben.