Mobiles Arbeiten im Ausland: Wie klappt die Workation?
Du träumst vom Arbeiten unter Palmen? Eine Workation ist attraktiv, doch ein gesetzlicher Anspruch darauf existiert nicht. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einer temporären Workation und dauerhaftem Auslands-Homeoffice, da Letzteres komplexe steuerliche und versicherungstechnische Folgen hat. Innerhalb der EU ist die A1-Bescheinigung zwingend erforderlich, um im deutschen Sozialversicherungssystem zu bleiben. Diese muss dein Arbeitgeber beantragen.
Von heimlichen Auslandstrips ist dringend abzuraten – es droht die fristlose Kündigung. Damit die Workation gelingt, solltest du rechtzeitig das Gespräch mit Führungskraft und HR suchen. Plane idealerweise acht Wochen im Voraus und kläre Rahmenbedingungen wie Erreichbarkeit, Zeitzonen und Dauer. Eine schriftliche Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag schafft Sicherheit für beide Seiten. Besonders geeignet sind Jobs, bei denen Aufgaben rein online erledigt werden. Mit einer guten Vorbereitung und offener Kommunikation stehen die Chancen gut, dass deinem zeitweisen Ortswechsel rechtlich nichts im Weg steht.
Du fragst dich, ob du nicht auch mal für eine Weile mobil aus dem Ausland arbeiten kannst? Tatsächlich ist so eine „Workation“ inzwischen in vielen deutschen Jobs möglich. Es gibt aber ein paar Fallstricke: Wir sagen dir, was du wissen musst, wenn du das Homeoffice ins Ausland verlegen willst.
Endlich auch mal remote aus dem Ausland arbeiten
Du sitzt im Büro, draußen ist es grau. Gleichzeitig siehst du bei Instagram, wie andere aus der Hängematte am Strand arbeiten und währenddessen einen Eiskaffee schlürfen. Wieso können eigentlich andere ihren Job gemütlich im Auslands-Homeoffice erledigen und du nicht?
Klar, in vielen Fällen kommen die Bilder von Influencer:innen, die selbständig online arbeiten und vielleicht auch dauerhaft in tropischen Ländern leben. In den letzten Jahren ist das mobile Arbeiten aus dem Ausland aber auch für Angestellte viel normaler geworden.
Das haben wir unter anderem auch der Corona-Pandemie zu verdanken: Die Unternehmen waren eben gezwungen, auf Video-Calls und hybride Führung umzustellen und haben gemerkt, dass das auch funktionieren kann.
Dein Chef rechnet damit, dass du fragen wirst
Den Wunsch, den eigenen Arbeitsplatz zumindest mal für eine Weile ins sonnige Ausland zu verlegen und in der Mittagspause kurz ins Meer zu springen, haben viele: Laut einer PwC-Befragung aus dem Jahr 2024 ist die Möglichkeit, vorübergehend mobil aus dem Ausland zu arbeiten, für 57 Prozent ein echtes Kriterium bei der Jobwahl.
Fast ein Drittel würde ein Stellenangebot ablehnen, wenn das Unternehmen keine Workation anbietet, bei den 18- bis 29-Jährigen sogar 45 Prozent. Zum Glück sind Arbeitgeber immer öfter auch bereit, ihren Mitarbeitenden dabei entgegenzukommen.
Wichtig zu wissen: Ein gesetzliches Recht darauf, zeitweise remote aus dem Ausland zu arbeiten, hast du nicht. Deine Führungskraft zu fragen, lohnt sich oft – aber fragen musst du auf jeden Fall.
Workation vs. dauerhaftes Homeoffice im Ausland
Bevor wir in die Details einsteigen, müssen wir aber erstmal einen grundsätzlichen Unterschied klären: Ein paar Wochen Workation und dauerhaftes Homeoffice im Ausland sind nämlich zwei ganz verschiedene Situationen.
Bei einer Workation arbeitest du ein paar Wochen lang von einem Ort im Ausland aus. Du machst also weiterhin deinen Job und dein Lebensmittelpunkt bleibt Deutschland, nur sitzt du eben zeitweise an einem anderen Schreibtisch. Idealerweise mit besserem Ausblick.
Eine dauerhafte Remote-Tätigkeit aus dem Ausland ist etwas völlig anderes. Sobald du nämlich mehr als ein paar Monate in einem anderen Land lebst, kann es sein, dass du dort steuerpflichtig wirst. Außerdem werden bestimmte Versicherungsfragen für dich und deinen Arbeitgeber dann deutlich komplizierter.
Mobiles Arbeiten aus dem Ausland: Das Rechtliche
Kann der Firma und dem deutschen Staat doch egal sein, von wo aus du deinen Job machst? Ganz so einfach ist es leider nicht. Je nachdem, wo du dich aufhältst, wie lange du bleibst und was du dort machst, kann dein Aufenthalt so einige Konsequenzen haben.
Es gibt vor allem drei Bereiche, die du im Blick haben solltest: deine Sozialversicherung, die Steuer und das Arbeitsrecht. An ihnen liegt es auch, dass die meisten deutschen Arbeitgeber eine Workation nur für einen begrenzten Zeit und am liebsten nur innerhalb Europas erlauben.
Du brauchst eine A1
In der EU gilt generell ein simpler Grundsatz: Du bist in dem Land sozialversichert, in dem du arbeitest – wörtlich genommen. Setzt du dich also mit deinem Laptop in ein Café in Italien, wärst du nach dieser Logik plötzlich in Italien versicherungspflichtig.
Um das zu verhindern, gibt es die A1-Bescheinigung. Sie ist der offizielle Nachweis, dass du während deiner Workation weiter im deutschen Sozialversicherungssystem bleibst, obwohl du gerade woanders sitzt. Sozialversicherungsrechtlich gilt deine Workation dann als sogenannte Entsendung: Dein Arbeitgeber schickt dich quasi vorübergehend ins Ausland und das deutsche Recht reist mit.
Warum ist die A1 so wichtig?
- Ohne die A1 droht eine doppelte Versicherung: Du zahlst weiter in Deutschland und das Gastland will zusätzlich Beiträge nach seinen eigenen Regeln. Das kann richtig teuer werden.
- Es gibt Bußgelder: In Ländern wie Österreich, Frankreich oder der Schweiz wird inzwischen genau kontrolliert, ob eine gültige A1 vorliegt. Fehlt sie, werden je nach Fall mehrere Hundert bis zu einigen Tausend Euro pro Person fällig.
- Dein Auslandsaufenthalt betrifft deine Krankenversicherung genauso wie deine Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung. Gerade die Unfallversicherung wird gern vergessen: Hast du während der Workation zum Beispiel einen Arbeitsunfall und keine A1, ist plötzlich unklar, ob die deutsche gesetzliche Unfallversicherung überhaupt bezahlt.
Die A1 regelt zwar, in welches System du einzahlst und wer für dich zuständig ist. Sie ist aber kein Ersatz für deine Behandlung beim Arzt vor Ort: Gerade bei längeren Aufenthalten ist eine private Auslandskrankenversicherung sinnvoll, denn deine gesetzliche Kasse übernimmt im Ausland nur das, was eine vergleichbare Behandlung in Deutschland gekostet hätte. Den Rest zahlst du selbst.
Der Arbeitgeber beantragt die A1
Den Antrag auf die A1 stellt übrigens immer dein Arbeitgeber, auch wenn die Idee zur Workation von dir kommt. Das läuft elektronisch über die Krankenkasse und sollte rechtzeitig passieren. Eine A1 „für den Fall der Fälle“ oder pauschal fürs ganze Jahr gibt es nicht: Sie gilt immer nur für den vorab definierten Zeitraum deiner Workation. Planst du also dreimal im Jahr drei Wochen im Ausland, braucht es auch dreimal eine eigene A1.
Eine Workation in Europa ist unkomplizierter
Innerhalb der EU, dem europäischen Wirtschaftsraum (also zusätzlich Island, Liechtenstein und Norwegen) und der Schweiz greift ein gemeinsames Regelwerk. Die A1 hält das deutsche System aufrecht – mehr braucht es versicherungstechnisch erstmal nicht. Auch ein Visum ist nicht nötig, weil du dich ja als EU-Bürger:in sowieso frei bewegen darfst.
Außerhalb dieser Zone gilt das System aber nicht. Mit manchen Ländern hat Deutschland zwar ein Sozialversicherungsabkommen, das die Sache regelt. Aber eben nicht mit allen.
Ein Beispiel: Möchtest du ein paar Monate aus Argentinien arbeiten, stehst du ohne Abkommen da. Dann ist das Beschäftigungsland zuständig und es drohen schlimmstenfalls doppelte Sozialversicherungsbeiträge.
Dazu kommt, dass du außerhalb der EU in der Regel eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis brauchst. Ein Touristenvisum reicht auch zum mobilen Arbeiten oft nicht aus: Auch wenn es vielleicht niemand bemerkt, wird dein Arbeitgeber dieses Risiko sehr wahrscheinlich nicht eingehen wollen.
Warum das Auslands-Homeoffice nur begrenzt geht
Die Entsendung mit A1 funktioniert nur vorübergehend: Innerhalb der EU sind maximal 24 Monate möglich, danach ist Schluss. Dass die meisten Firmen ihre Grenze aber deutlich darunter ansetzen und nur wenige Wochen im Jahr erlauben, hat aber noch andere Gründe.
Die Steuer
Hier gilt die 183-Tage-Regel. Das heißt, hältst du dich länger als 183 Tage im Jahr in einem Land auf, kann es sein, dass du dort steuerpflichtig wirst. Für ein paar Wochen Workation ist das kein Thema. Wer aber mehrere Auslandstrips im Jahr macht, sollte die Tage zusammenzählen: Was zählt, sind alle Aufenthaltstage, nicht nur die Arbeitstage.
Das Arbeitsrecht
Bei einer Workation von bis zu vier Wochen bleibt alles beim deutschen Arbeitsrecht. Dauert sie länger, muss dein Arbeitgeber dir vorab ein paar Eckdaten schriftlich geben: zum Beispiel, wie lange du im Ausland arbeitest und in welcher Währung du dein Gehalt bekommst. Bei einem Aufenthalt von mehr als sechs Monaten gilt für Dinge wie Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen und Arbeitszeiten das Recht des Workation-Landes. Das will kaum ein Arbeitgeber riskieren.
Heimlich aus dem Ausland arbeiten: Keine gute Idee
Was die Firma nicht weiß, macht sie nicht heiß? Vielleicht hast du sowieso einen Remote-Job und schon mal mit dem Gedanken gespielt, einfach still und leise die Biege zu machen und das Homeoffice heimlich ins Ausland zu verlegen.
Laut einer Umfrage in den Vereinigten Staaten unter rund 900 jungen Beschäftigten hat fast die Hälfte schon mal heimlich vom Urlaubsort aus gearbeitet, statt sich freizunehmen. Wir würden dir das aber definitiv nicht empfehlen.
Erstens weißt du ja jetzt, welche rechtlichen Risiken ein Aufenthalt im Ausland hat.
Zweitens gab es schon mal einen Fall, in dem ein deutscher Angestellter seinem Arbeitgeber verschwiegen hatte, aus Thailand zu arbeiten: Er wurde fristlos gekündigt und das Landesarbeitsgericht gab dem Arbeitgeber Recht. Falls dir dein Job lieb ist, sei also besser ehrlich.
Jobs, bei denen du gut mobil aus dem Ausland arbeiten kannst
Ob du überhaupt remote im Ausland arbeiten kannst, hängt natürlich auch von deinem Beruf ab. Wer seine Aufgaben allein am Laptop erledigen oder Kundentermine auch mal per Telefon oder Bildschirm durchführen kann, hat die besten Chancen.
UX/UI Designer:in: Konzeptarbeit, Wireframes zu erstellen und Nutzertest durchzuführen ist problemlos digital möglich.
Software-Entwickler:in: Der Klassiker unter den Remote-Jobs. Ob Backend oder Frontend: Programmieren kannst du auch in der Hängematte – vorausgesetzt, das WLAN ist gut.
Digital Marketing Manager:in: Kampagnen- und Contentplanung sowie Analysen klappen auch browserbasiert und ortsunabhängig. Und Teammeetings gehen auch mal online.
Content Manager/SEO-Spezialist/in: Recherchieren, Texten, Korrigieren und Auswerten geht von überall, dafür musst du nicht unbedingt im Büro erscheinen.
Projektmanager/in: Mit Notion, Jira, Slack & Co. koordinierst du ohnehin alles remote und es ist (oft) egal, ob du in Deutschland oder Portugal sitzt.
Auf in die Workation-Planung
Du willst das Thema in Angriff nehmen? Dann sprichst du am besten mindestens acht Wochen vorher mit deiner Führungskraft und der HR-Abteilung. Überleg dir einen konkreten Plan: Welches Land, wie lange und in welcher Zeitzone? Wie gut erreichbar bist du für Meetings? Je mehr du vorab klärst, desto weniger Arbeit hat dein Arbeitgeber. Das erhöht deine Chancen.
Die A1-Bescheinigung wird dann von der HR-Abteilung bei deiner Krankenkasse beantragt. Das kann manchmal ein paar Wochen dauern. Außerdem braucht ihr eine schriftliche Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag, die Land, Dauer und Rahmenbedingungen festhält. Dann steht deinem Homeoffice im Ausland aber nichts mehr im Weg.
FAQ: Mobiles Arbeiten im Ausland
Nein, einen automatischen Anspruch darauf gibt es nicht. Auch innerhalb der EU brauchst du die ausdrückliche Zustimmung deines Arbeitgebers. Der bestimmt nämlich, wo du arbeitest, und ohne klare Absprache ist eine Workation grundsätzlich nicht erlaubt. Am besten hältst du Dauer, Land und Erreichbarkeit in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung fest.
Das hängt davon ab, was dein Arbeitgeber erlaubt, ein gesetzliches Limit gibt es nicht. Die meisten Firmen deckeln bei wenigen Wochen im Jahr. Der Grund ist, dass längere Aufenthalte rechtlich und steuerlich komplizierter sind. Ab 183 Aufenthaltstagen im Jahr kann die Steuerpflicht ins Gastland wandern, und bei mehr als sechs Monaten greift teilweise das Arbeitsrecht deines Aufenthaltslandes.
Im besten Fall passiert nichts. Im schlimmsten Fall droht die fristlose Kündigung, unabhängig von der Qualität der geleisteten Arbeit. Dazu kommen mögliche Lücken im Versicherungsschutz und steuerrechtliche Risiken, für die Mitarbeitende selbst haften.
Seit dem 1. Juli 2023 können Beschäftigte in teilnehmenden EU-Staaten bis zu 49,99% ihrer Arbeitszeit im Ausland erbringen, ohne dass die Sozialversicherungspflicht ins Gastland wechselt. Voraussetzung: Der Arbeitgeber beantragt eine Ausnahmevereinbarung bei der DVKA. Die Regelung betrifft ausschließlich die Sozialversicherung, steuerliche Fragen sind davon unabhängig.
Wie wirst du UX Designer:in?
Der klassische Einstieg erfolgt über ein Studium in Medieninformatik, Interaction Design oder Kommunikationsdesign. Weil die Nachfrage so groß ist, werden inzwischen aber auch oft motivierte Bewerber:innen mit sogenannten Bootcamp-Abschlüssen und Quereinsteiger:innen mit überzeugender Erfahrung eingestellt.
Wer sich gut in die Bedürfnisse der Nutzer:innen einfühlen und Ideen visuell ansprechend umsetzen kann, verdient gutes Geld: Im Schnitt verdienen UX/UI-Designer:innen in Deutschland {de_1382_average|currency} brutto pro Jahr. In Senior-Positionen, bei großen Konzernen und an Standorten wie München und Hamburg ist oft noch deutlich mehr drin.
Grundsätzlich alle Berufe, bei denen die Arbeit vollständig online bzw. digital erledigt wird: Zum Beispiel Software-Entwicklung, UX/UI Design, Digital Marketing, Content Management, Projektmanagement in digitalen Teams. Berufe mit Präsenzpflichten, Kundenterminen oder ortsgebundener Infrastruktur sind meistens schwieriger ins Ausland zu verlagern.