Mitte des Monats und immer noch pleite? Was du tun kannst, wenn dir dein Chef kein Gehalt bezahlt

Du hast schwer gearbeitet und damit wertvolle Lebenszeit für ihn geopfert, aber dein Arbeitgeber hat dir kein Gehalt ausbezahlt? Wenn wir bereits Mitte des Monats schreiben, deine Miete, Fixkosten und Rechnungen vom Vormonat aber immer noch ausständig sind und dein Kontostand immer weiter in die roten Zahlen rutscht, wird es wirklich brenzlig! Was du am besten tun kannst, damit es erst gar nicht so weit kommt, erfährst du hier.

Rechtliche Grundlagen

Laut Gesetz ist dein Arbeitgeber dazu verpflichtet, dir das geschuldete Gehalt rechtzeitig auszuzahlen. Befindest du dich in einem normalen Anstellungsverhältnis, ist das meistens nach Ablauf des betreffenden Monats der Fall - das kann aber je nach Arbeits- oder Tarifvertrag auch anders sein. Konkret heißt es jedoch, dass dir das Geld am vereinbarten Fälligkeitsdatum bereits auf deinem Konto zur Verfügung stehen muss – andernfalls gerät dein Arbeitgeber ab dem Folgetag automatisch in Zahlungsverzug. Selbstverständlich kann es aufgrund von Buchungsfehlern oder Feiertagen manchmal zu einer Verzögerung kommen, weshalb du nicht sofort in Panik verfallen musst, sollte dein Gehalt einmal zwei oder drei Tage später als gewohnt auf deinem Konto landen.

Kein Gehalt - und jetzt?

Herrscht auf deinem Konto aber auch nach längerer Wartezeit immer noch Ebbe, solltest du zunächst einmal das persönliche Gespräch mit deinem Vorgesetzten suchen und ihn respektvoll darauf hinweisen, dass dein Gehalt vom letzten Monat noch nicht eingegangen ist. Vielleicht ist auch nur ein Fehler in der Buchhaltung oder bei der Bank passiert und das ursprüngliche Problem lässt sich schnell aus der Welt schaffen. Wichtig ist, keine Scheu zu haben, das Thema anzusprechen – schließlich hast du ja ein Recht darauf, dass dir dein Lohn rechtzeitig ausbezahlt wird. Zu wenig Gehalt klingt für dich unvorstellbar? Wie zum Beispiel aus diesen kununu Bewertungen hervorgeht, scheint das für so manche Arbeitnehmer bei der Stölting Security & Service, bei Clean Garant und bei der Peter Dussmann Group jedoch beinharte Realität zu sein.

Weitere Schritte

Je nach Land gibt es im Arbeitsrecht unterschiedliche gesetzliche Regelungen. Auf alle Fälle gilt jedoch: Hilft das persönliche Gespräch nichts, solltest du deinen Arbeitgeber schriftlich dazu auffordern, die ausständige Zahlung innerhalb einer angemessenen Nachfrist zu veranlassen (maximal zwischen 10 und 14 Tagen). Das solltest du am besten auf postalischem Weg mit einem eingeschriebenen Brief tun. Wird dir dein Gehalt innerhalb des gesetzten Zeitrahmens noch immer nicht ausbezahlt, solltest du jedenfalls gerichtlich gegen deinen Arbeitgeber vorgehen.

Deutschland

Bist du in Deutschland angestellt, kannst du im Falle von weiterhin ausbleibenden Zahlungen beim örtlichen Arbeitsgericht einen Mahnbescheid beantragen oder eine Lohnklage einreichen. Bei einer verspäteten Zahlung bist du berechtigt, für die Kosten und den Aufwand, die dir dadurch entstehen, Schadenersatz und Verzugszinsen einzufordern. Ab zwei Monaten hast du das Recht, deine Arbeit zu verweigern, wenn du deinem Arbeitgeber vorab schriftlich mitteilst, dass du vom Zurückweisungsrecht deiner Arbeitsleistung Gebrauch machst. Das heißt, dass du von nun an nicht mehr zur Arbeit erscheinen musst und dennoch Anspruch auf dein volles Gehalt hast – umgekehrt kann dich der Arbeitgeber dafür auch nicht kündigen. In diesem Fall solltest du dich ab dem ersten Tag der Arbeitsverweigerung sicherheitshalber auf dem Arbeitsamt melden, denn falls dein Arbeitgeber pleite sein sollte, hast du einen Anspruch auf Insolvenzgeld (entsprechend drei Monatsgehältern). Passe aber auch hier auf Ausschlussfristen auf: Diese solltest du auf alle Fälle einhalten, um dein Gehalt geltend zu machen. Meldest du dich zu spät, verlischt auch dein Anspruch! [1]

Österreich

Für Angestellte in Österreich rät die Arbeiterkammer, in dem eingeschriebenen Brief neben der Zahlungsfrist bereits deinen berechtigten vorzeitigen Austritt aus dem Arbeitsverhältnis anzudrohen oder diesen bedingt einzuräumen, sollte dein Chef die Frist nicht einhalten. Sobald die Austrittserklärung beim Arbeitgeber eingelangt, wird sie wirksam. Beim bedingten Austritt endet das Arbeitsverhältnis automatisch am Folgetag nach Ablauf der von dir gesetzten Frist und dir gebühren sämtliche Ansprüche, die dir auch bei einer ordnungsgemäßen Arbeitgeberkündigung zustehen.[2] Aufgepasst: Wurde bereits ein Insolvenzverfahren gegen deinen Arbeitgeber eröffnet, ist ein berechtigter vorzeitiger Austritt nicht mehr möglich und dein Arbeitsverhältnis bleibt zumindest vorerst aufrecht – in diesem Fall solltest du dich rechtzeitig beim Insolvenzgericht melden und Insolvenz-Entgelt beantragen.[3]

Schweiz

Auch in der Schweiz verhält es sich ganz ähnlich. Nachdem du deinen Arbeitgeber schriftlich abgemahnt hast und du nach Ablauf der Zahlungsfrist noch immer keinen Lohn erhalten hast, kannst du deine Arbeitsleistung verweigern. Wenn dein Arbeitgeber zahlungsunfähig ist, bist du dazu berechtigt, das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Bevor du diesen Schritt wagst, solltest du dich allerdings entweder bei einer Gewerkschaft oder beim Arbeitsgericht beraten lassen. In weiterer Folge kannst du eine Betreibung (= Zwangsvollstreckung) gegen deinen Arbeitgeber einreichen und sollte dieser in Konkurs fallen, hast du Anspruch auf eine Insolvenzentschädigung aus der Arbeitslosenversicherung. Die gilt allerdings nur für Lohnforderungen aus den letzten vier Monaten vor der Konkurseröffnung.[4]

Fazit: Zuerst reden, dann handeln!

Sollte es also einmal passieren, dass dein Lohn nicht rechtzeitig auf deinem Konto landet, behalte einen kühlen Kopf und verschaffe dir am besten zuerst einen Überblick über die Lage: Gab es vielleicht nur ein paar organisatorische Probleme oder ist deine Firma im schlimmsten Fall tatsächlich Pleite? Sprich deshalb zuerst mit deinem Chef und verfasse gegebenenfalls eine Mahnung inklusive Zahlungsfrist – und zwar das sicherheitshalber gleich per Einschreiben. Im Zweifelsfall und bei längeren Verzögerungen setzt du dich am besten mit dem Arbeitsamt in Verbindung und holst dir professionelle rechtliche Beratung von Experten ein!

Quellen und weiterführende Informationen:

[1] Deutsche Anwaltshotline 

[2] Arbeiterkammer - Gehalt

[3] Arbeiterkammer - Insolvenz

[4] Amt für Wirtschaft und Arbeit (Schweiz)