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Erreichbarkeit im Urlaub

Merz’ Rückkehr aus der Sommerpause: Was im Urlaub für Beschäftigte gilt

Veröffentlicht:  24. August 2026, 12:03
2 min
Bundeskanzler Friedrich Merz spricht mit Einsatzkräften vor einem Feuerwehrfahrzeug.
Foto: Bundesregierung/Denzel

Friedrich Merz blieb während seiner Sommerpause telefonisch erreichbar und besuchte am 22. August den Hürtgenwald. Für Beschäftigte gilt im Urlaub ein anderer Maßstab: Anrufe und dienstliche E-Mails müssen grundsätzlich nicht beantwortet werden. Eine Auswertung von 7.246 aktuellen kununu Arbeitgeberbewertungen zeigt, wie Erreichbarkeit mit der Wahrnehmung von Arbeitskultur und Führung zusammenhängt.

Ein Anruf aus dem Hürtgenwald: Warum Merz erreichbar bleibt

Während des Waldbrands im Hürtgenwald erreichte Bundeskanzler Friedrich Merz am 15. August den Dürener Landrat Ralf Nolten telefonisch. Am 22. August reiste Merz selbst in das betroffene Gebiet, um Einsatzkräften und Ehrenamtlichen zu danken.

Am 25. und 26. August kommt das Kabinett zur Klausur in Schloss Neuhardenberg zusammen. Im Mittelpunkt stehen die geplante Umsetzung wichtiger Reformen und der weitere Kurs der Bundesregierung.

Kein Feierabend für den Kanzler

Ein Bundeskanzler sei „natürlich immer im Dienst“, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian Hille am 3. August. Die Aussage hat einen rechtlichen Grund: Merz steht nach dem Bundesministergesetz in einem öffentlich rechtlichen Amtsverhältnis zum Bund, nicht in einem normalen Arbeitsverhältnis. Deshalb gelten für ihn nicht dieselben Regeln wie für Arbeitnehmer:innen. Das Bundesurlaubsgesetz und das Arbeitszeitgesetz finden auf sein Amtsverhältnis nicht in gleicher Weise Anwendung.

Wann das Diensthandy trotzdem ausgeschaltet bleiben darf

Für Arbeitnehmer:innen dagegen schon. Der Deutsche Gewerkschaftsbund leitet aus dem Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub ein Recht auf Nichterreichbarkeit ab: Vorgesetzte dürfen anrufen, aber eine Antwort erwarten dürfen sie nicht.

Folgendes gilt im Urlaub:

  • Keine Pflicht, Anrufe anzunehmen oder dienstliche E-Mails zu lesen
  • Keine Pflicht, eine Urlaubsadresse zu hinterlassen
  • Genehmigter Urlaub ist nur im absoluten Notfall widerrufbar
  • Klauseln zum Urlaubsabbruch auf Abruf sind laut Bundesarbeitsgericht unwirksam

Kurzer Anruf, aber kein automatischer Urlaubstag

Wer im Urlaub tatsächlich arbeitet, etwa durch die Bearbeitung von E Mails, ein dienstliches Telefonat oder eine Entscheidung für den Betrieb, erbringt Arbeitsleistung. Ob der Urlaubstag dadurch als nicht gewährt gilt, hängt jedoch vom Umfang der Tätigkeit ab. Das Bundesarbeitsgericht lässt ausdrücklich offen, ob ein kurzes Telefonat oder eine einzelne E Mail den Urlaubsanspruch für diesen Tag unberührt lässt. Ein zusätzlicher Urlaubstag entsteht deshalb nicht automatisch.

7.000 Bewertungen zeigen: Erreichbarkeit beeinflusst die Stimmung

Eine Auswertung aktueller kununu Arbeitgeberbewertungen aus Deutschland zeigt: In mehr als 7.200 Bewertungen werden Erreichbarkeit und dienstliche Kommunikation ausdrücklich thematisiert. In diesen Bewertungen liegt die Work-Life-Balance mit durchschnittlich 3,31 Sternen rund acht Prozent unter dem Gesamtwert von 3,60 Sternen.

  • 54,3 Prozent Weiterempfehlungsquote bei Bewertungen mit Bezug zu Erreichbarkeit
  • 67,3 % im „normalen“ Gesamtwert
  • 3,13 Sterne beim Vorgesetztenverhalten, rund zehn Prozent weniger als im Gesamtwert

Die Zahlen belegen keine Ursache, zeigen aber ein klares Muster: Wird Erreichbarkeit zum Thema, werden häufig auch Arbeits- und Führungskultur kritischer beurteilt.

Merz’ Amtsverhältnis unterscheidet sich damit grundlegend von einem normalen Arbeitsverhältnis. Für Beschäftigte gilt im genehmigten Erholungsurlaub: Die Arbeitspflicht ruht, und das Diensthandy darf ausgeschaltet bleiben.

Wer es klingeln lässt, gönnt sich, was das Gesetz vorsieht: Erholung.