Kündigen in der Probezeit

Der neue Job ist doch nicht so verlockend? Der neue Mitarbeiter passt nicht ins Team oder ist nicht geeignet für die Tätigkeit? Dafür ist die Probezeit da. Doch kann man in der Probezeit kündigen und wenn ja, wie und wann? In Deutschland, Österreich und der Schweiz gelten nämlich ganz andere Regelungen. Wir haben die Details.

Wichtig ist, als Erstes zwischen einer befristeten Erprobung (die ein befristetes Arbeitsverhältnis darstellt) und einem unbefristeten Arbeitsvertrag mit Probezeit zu unterschieden. Während das befristete Arbeitsverhältnis auch ohne Kündigung automatisch mit dem letzten Arbeitstag endet, kann das Arbeitsverhältnis bei einer vorgeschalteten Probezeit gekündigt bzw. beendet werden.

Österreich: keine Kündigung in der Probezeit notwendig

In Österreich ist die Sachlage ganz klar. Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten jederzeit und sofort ohne Angabe von Gründen aufgelöst werden. Dazu ist keine Kündigung notwendig, es muss also auch keine Kündigungsfrist eingehalten werden. Aber Achtung: die Auflösung muss spätestens am letzten Tag der Probezeit erfolgen. Bereits einen Tag später müssen die Kündigungsfristen beachtet werden. Die Probezeit dauert in Österreich maximal 1 Monat, bei Lehrlingen 3 Monate. Eine Probezeit gibt es allerdings nur dann, wenn sie zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wurde oder im Kollektivvertrag steht. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Arbeiterkammer.

Deutschland: Kündigungsfrist in der Probezeit beachten

In Deutschland kann ein Arbeitsverhältnis in der Probezeit nicht einfach jederzeit aufgelöst werden. In der Probezeit muss gekündigt werden, wobei in den ersten 6 Monaten sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist von 2 Wochen eingehalten werden muss. Wer etwa am letzten Tag der Probezeit kündigt oder gekündigt wird, bleibt also noch 14 Tage länger im Unternehmen. Eine Besonderheit gibt es allerdings in Deutschland: Hier gilt der Kündigungsschutz, wenn man in der Probezeit schwanger wird. Die Probezeit beträgt in Deutschland üblicherweise bis zu 6 Monate, kann aber auch bis zu 9 Monaten (in Ausnahmefällen sogar bis zu 12 Monaten) dauern, für Auszubildende sind hingegen zwischen 1 und 4 Monaten zulässig. Die Kündigung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Aber Achtung: Es gelten bereits 6 Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses die normalen Kündigungsfristen und zwar auch dann, wenn die Probezeit länger dauert. Nach Ablauf der Probezeit geht das Arbeitsverhältnis automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis über. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit einer Verlängerung der Probearbeitszeit, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer zustimmen.

Schweiz: Probezeit mit Kündigungsfrist

In der Schweiz gilt eine Probezeit von 1 Monat, außer dies wurde vertraglich anders geregelt. Zulässig sind bis zu 3 Monate Probezeit. Soll das Arbeitsverhältnis nicht verlängert werden, muss eine Kündigung der Probezeit erfolgen. Dabei muss eine Kündigungsfrist von 7 Tagen eingehalten werden. Wird man während der Probezeit krank, verlängert sich diese um die Krankenstandstage.

13. November 2012