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Hitze am Arbeitsplatz

Bei Hitzewelle: Darf der Chef kurze Hosen oder Sandalen verbieten?

Veröffentlicht:  16. Juli 2026, 05:02
2 min
Person mit hochgesteckten Haaren lockert den Hemdkragen und sitzt mit geschlossenen Augen vor einem laufenden Standventilator.

Die aktuelle Hitzewelle hat in Deutschland gleich mehrere Temperaturrekorde purzeln lassen. Der Deutsche Wetterdienst registrierte zuletzt vielerorts Werte von über 40 Grad, in einigen Regionen wurden neue Rekorde für den Juni gemessen. Doch während viele Beschäftigte bei solchen Temperaturen am liebsten in kurzer Hose oder Sandalen zur Arbeit gehen würden, gelten im Job oft klare Kleidervorschriften. Aber darf der Arbeitgeber luftige Kleidung tatsächlich verbieten?

Der Arbeitgeber darf Kleidung vorschreiben, aber nicht grenzenlos

Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber festlegen, welche Kleidung Beschäftigte während der Arbeit tragen. Dieses sogenannte Weisungsrecht ist in § 106 der Gewerbeordnung geregelt. Die Vorgaben müssen jedoch sachlich begründet sein und dürfen Beschäftigte nicht unangemessen benachteiligen.

Ein Dresscode kann zum Beispiel zulässig sein, wenn es um Punkte geht wie:

  • den Kontakt mit Kunden oder Geschäftspartnern,
  • Hygienevorschriften,
  • Sicherheitsanforderungen oder
  • ein einheitliches Erscheinungsbild des Unternehmens

Ein pauschales Verbot bestimmter Kleidungsstücke ohne nachvollziehbaren Grund ist dagegen schwieriger zu rechtfertigen.

Kurze Hosen, Tops oder Sandalen sind nicht immer erlaubt

Ein gesetzliches Recht auf kurze Hosen oder Flip-Flops gibt es auch bei großer Hitze nicht. Arbeitgeber dürfen beispielsweise Shorts oder offene Schuhe untersagen, wenn dafür sachliche Gründe sprechen – etwa aus Sicherheitsgründen oder weil der Dresscode im Kundenkontakt eine bestimmte Kleidung vorsieht.

In vielen Büros ohne Kundenkontakt werden die Regeln im Sommer allerdings freiwillig gelockert. Einen gesetzlichen Anspruch darauf haben Beschäftigte jedoch nicht.

Bei Hitze muss der Arbeitgeber auch für Schutz sorgen

Mit steigenden Temperaturen endet die Verantwortung des Arbeitgebers nicht beim Dresscode. Nach dem Arbeitsschutzgesetz und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5) muss er Maßnahmen treffen, um gesundheitliche Belastungen möglichst gering zu halten.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Sonnenschutz gegen direkte Einstrahlung,
  • frühzeitiges Lüften,
  • Trinkwasser oder andere Getränke,
  • Ventilatoren oder Klimatisierung, sofern möglich,
  • angepasste Arbeitsabläufe oder zusätzliche Erholungspausen.

Die ASR A3.5 sieht dabei Orientierungswerte vor: Ab 26 Grad Raumtemperatur sollen Maßnahmen geprüft werden, ab 30 Grad sind sie in der Regel erforderlich. Räume mit mehr als 35 Grad gelten ohne besondere Schutzmaßnahmen grundsätzlich nicht mehr als geeignete Arbeitsräume.

Schutzkleidung bleibt auch im Sommer Pflicht

Eine wichtige Ausnahme gilt dort, wo persönliche Schutzausrüstung vorgeschrieben ist. Sicherheitsschuhe, Schutzhelme, Warnwesten, Schutzbrillen oder Schnittschutzhosen dürfen wegen der Hitze grundsätzlich nicht einfach abgelegt werden.

Stattdessen muss der Arbeitgeber andere Maßnahmen ergreifen, um die Hitzebelastung zu reduzieren, etwa häufigere Pausen, kühlere Arbeitszeiten oder ausreichend Getränke.

Auch bei einer Hitzewelle dürfen Arbeitgeber Vorgaben zur Kleidung machen

Gleichzeitig sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Beschäftigten vor gesundheitlichen Risiken durch hohe Temperaturen zu schützen. Ob kurze Hosen oder Sandalen erlaubt sind, hängt deshalb immer vom konkreten Arbeitsplatz ab. Während der Dresscode im Büro oft gelockert werden kann, hat auf Baustellen, in Werkstätten oder Laboren die Sicherheit stets Vorrang.