Arbeitsrecht 2024: Was sich für Arbeitnehmer:innen ändert

Wie jedes Jahr gibt es auch 2024 einige Änderungen im Arbeitsrecht: Kein Elterngeld mehr für besonders gut Verdienende, der Mindestlohn wird angehoben und Weiterbildungen sollen bald für mehr Menschen zugänglich sein. Welche Gesetzesänderungen betreffen dich? Worauf musst du achten, was musst du wissen – wir haben alle wichtigen Dinge aus dem Arbeitsrecht 2024 für dich zusammengefasst. 

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Gesetzesänderungen als Antwort auf die Herausforderungen in der Arbeitswelt

Die Gesetzesänderungen sind mit dem Ziel verbunden, die Arbeitswelt an die aktuellen Bedürfnisse und Herausforderungen anzupassen. In einer Zeit, in der die Balance zwischen Beruf und Privatleben, die Integration von Fachkräften und die Bekämpfung der Inflation im Mittelpunkt stehen, reflektieren diese Gesetzesänderungen die Bemühungen, faire und flexible Arbeitsbedingungen zu schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit des Arbeitsmarktes zu stärken.

1. Die Inflationsausgleichsprämie läuft aus

Noch bis Ende 2024 können Arbeitgeber ihren Angestellten die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie auszahlen.

2022 wurde die Inflationsausgleichsprämie eingeführt. Sie sollte dazu dienen, dass Arbeitgeber ihren Angestellten steuerfrei einen Ausgleich für inflationsbedingt gestiegene Lebenshaltungskosten zahlen konnten. Zusätzliche Zahlungen in Höhe von bis zu 3.000 Euro pro Jahr sind im Rahmen der Inflationsausgleichsprämie frei von Steuern und Abgaben. Das bedeutet, dass der komplette Betrag bei dir auf dem Konto eingeht und dass keine Steuern und Sozialabgaben abgehen wie von deinem Gehalt.

Dein Arbeitgeber hat dir bisher noch keine Inflationsausgleichsprämie gezahlt? Dann ist es höchste Zeit, dass du ihn direkt am Anfang des Jahres daran erinnerst, bevor es zu spät ist.

2. Neue Richtlinie für telefonische Krankschreibungen

2024 kommt die telefonische Krankschreibung wieder – und diesmal dauerhaft.

Wer als Arbeitnehmer:in krank ist, braucht in der Regel nach drei Tagen Abwesenheit eine offizielle ärztliche Krankschreibung. Lange Zeit musste man dazu persönlich in der Praxis vorstellig werden. Aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr wurde diese Regelung während der Corona-Pandemie außer Kraft gesetzt. Ab Oktober 2020 konnten sich Patient:innen mit leichten Atemwegserkrankungen telefonisch oder per Video-Call krankschreiben lassen. Diese arbeitsrechtliche Regel wurde im April 2023 wieder aufgehoben. Die gute Neuigkeit: Ab 2024 wird die telefonische Krankschreibung wieder möglich sein. Voraussetzung ist, dass nur leichte Symptome vorliegen und dass Patient:innen der Praxis bekannt sind. Der gemeinsame Bundesausschuss ist beauftragt, bis Ende Januar 2024 eine arbeitsrechtliche Richtlinie dazu auszuarbeiten. 

3. Warten auf ein Gesetz zur Arbeitszeiterfassung

Auch 2024 gibt es keine arbeitsrechtlichen Vorschriften zur Arbeitszeiterfassung.

Bereits im Jahr 2019 erließ der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil, nachdem die Mitgliedsstaaten verpflichtet sind dafür zu sorgen, dass Unternehmen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter:innen systematisch erfassen. In vielen EU-Staaten sind bereits arbeitsrechtlich bindende Regelungen etabliert – Deutschland allerdings hinkt hinterher. Im April 2023 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) endlich den lang erwarteten Gesetzentwurf vorgelegt, doch die Ampel-Koalition konnte sich noch immer nicht auf eine Reform des Arbeitszeitgesetzes verständigen. Aktuell wird eine Einigung bis Ende des ersten Quartals 2024 angestrebt – bis mindestens dahin gibt es keine verbindliche Änderung im Arbeitsrecht.

4. Weitere Teile des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes treten in Kraft

Berufliche Tätigkeit von eingewanderten Fachkräften muss nicht mehr mit dem Abschluss übereinstimmen.

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll ausländischen Fachkräften und gut ausgebildeten Spezialist:innen einfacher machen, einen Job auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu bekommen und so dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Das Gesetz wurde im Sommer 2023 verabschiedet. Seit November 2023 sind erste Teile in Kraft getreten, Fachkräfte mit Berufsausbildung und Fachkräfte mit akademischer Ausbildung erhalten seitdem einfacher eine Aufenthaltserlaubnis. Weitere Teile treten 2024 in Kraft – zum Beispiel muss dann nicht mehr die Tätigkeit mit dem Abschluss übereinstimmen.

5. Neue Einkommensgrenzen beim Elterngeld

Die Einkommensgrenze fürs Elterngeld wird 2024 auf 200.000 Euro abgesenkt.

Für Paare mit besonders hohem Einkommen soll ab 2024 das Elterngeld wegfallen. Ursprünglich hatte die Ampelkoalition geplant, Familien mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro das Elterngeld zu streichen. Dieser Plan wurde angepasst: Ab 1. April 2024 wird die Grenze von 300.000 auf 200.000 Euro gesenkt, ein Jahr später soll dann eine weitere Absenkung erfolgen.

Tipps für deinen Antrag auf Elterngeld findest du übrigens hier

6. Neue Kinderkrankengeldregelung tritt in Kraft

Ab 2024 gibt es pro Kind bis zu 15 Tage Kinderkrankengeld.

Erkrankt ein Kind, muss ein Elternteil daheimbleiben und sich kümmern – und dennoch Gehalt bekommen. Das Kinderkrankengeld wurde während der Corona-Pandemie von zehn Tagen pro Kind pro Jahr angehoben auf 30. Das erweiterte Kinderkrankengeld war arbeitsrechtlich nötig geworden, weil sich die unterschiedlichen Virusvarianten vor allem auch in Schulen und Kindergärten ausbreiteten und über eine lange Zeit viele Kinder krank waren. Das erweitere Kinderkrankengeld wurde 2021eingeführt und immer wieder verlängert. Ab Jahresanfang 2024 wird es nun wieder nach unten angepasst: Für jedes im Haushalt lebende Kind unter zwölf Jahren können Eltern bis zu 15 Tage (Alleinerziehende bis zu 30 Tage) daheimbleiben. Für diese Zeit zahlt die Krankenkasse das Kinderkrankengeld.

7. Der gesetzliche Mindestlohn wird angehoben

Ab Januar 2024 wird der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland von 12 auf 12,41 Euro angehoben.

Seit 2015 gibt es in Deutschland einen gesetzlich festgeschriebenen Mindestlohn. Der Mindestlohn definiert den Stundenlohn, den Arbeitgeber ihren Angestellten mindestens zahlen müssen. Mit der Einführung des Mindestlohns im Arbeitsrecht sollte die Ausbeutung von Angestellten unterbunden werden. Bei der Einführung lag der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn bei 8,50 Euro pro Stunde, seitdem wurde er mehrfach angehoben. Dieser Mindestlohn gilt laut Arbeitsgesetzbuch für Beschäftigte in allen Branchen – es sei denn, es greift ein branchenspezifischer Mindestlohn. Über die Höhe beziehungsweise mögliche Anpassungen bestimmt in Deutschland die Mindestlohnkommission.

Achtung: Wenn in deinem Arbeitsvertrag als Stundenlohn nicht generell der Mindestlohn (ohne genaue Angabe über die Höhe) oder ein höherer Stundenlohn angegeben ist, muss dein Arbeitgeber deinen Vertrag anpassen.

8. Die Verdienstgrenze für Minijobber:innen wird angehoben

Arbeitsgesetz 2024: Die Minijob-Grenze wird von 520 auf 538 Euro pro Monat erhöht.

Der Vorteil eines Minijobs ist, dass man keine Lohnsteuer zahlen muss und daher netto fast den gleichen Betrag herausbekommt wie brutto. In der Vergangenheit hatte eine Anhebung des Mindestlohns Auswirkungen auf die Stundenanzahl, die Minijobber:innen pro Monat arbeiten konnten. Seit einiger Zeit wird die Minijob-Grenze analog zum Mindestlohn immer wieder angehoben: Jobs mit einem Gehalt pro Monat von bis zu 538 Euro sind arbeitsrechtlich von der Einkommensteuerpflicht ausgenommen. 

Achtung: Wenn in deinem Arbeitsvertrag als Minijobber:in als Stundenlohn nicht generell der gesetzliche Mindestlohn oder sogar ein höherer Stundenlohn angegeben ist, muss dein Arbeitgeber deinen Vertrag anpassen. Das ist eigentlich die Aufgabe des Arbeitgebers. Sollte er ihr nicht nachkommen, kannst du ihn daran erinnern.

9. Die Mindestlöhne für Azubis steigen 2024

Der Mindestlohn für Azubis steigt 2024 von 620 auf 649 Euro im ersten Lehrjahr.

Die Mindestlöhne für Azubis sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) festgelegt. Sie wurden 2020 eingeführt und gelten für Azubis von Betrieben, die keiner Tarifbindung unterliegen. Seit Einführung wurde der Mindestlohn für Azubis jährlich erhöht. Auch 2024 wird er angepasst.

Beginn der AusbildungErstes AusbildungsjahrZweites AusbildungsjahrDrittes AusbildungsjahrViertes Ausbildungsjahr
1.1.– 31.12.2024649 Euro766 Euro876 Euro909 Euro

10. Das Weiterbildungsgesetz tritt 2024 in Kraft

Das neue Gesetz sieht unter anderem eine Ausbildungsgarantie vor sowie ein Qualifizierungsgeld für Personen, die eine notwendige Weiterbildung machen.

Im Sommer 2023 wurde das „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“ vom Bundesrat verabschiedet. Es soll eine Antwort darstellen auf den digitalen Wandel in der Arbeitswelt und Beschäftige fördern, sich weiterzubilden um ihr Wissen und ihre Kompetenzen an veränderte Bedingungen anzupassen. Das Gesetz garantiert unter anderem eine Ausbildungsgarantie für junge Menschen und soll die Weiterbildungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer:innen einfacher zugänglich machen. Das sogenannte Qualifizierungsgeld wird während einer Weiterbildung von der Agentur für Arbeit gezahlt. So sollen Unternehmen entlastet werden. Das Arbeitsgesetz tritt ab dem 1. April 2024 schrittweise in Kraft. 

Letztes Update: 11. Dezember 2023