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Wie viel bringt die Besoldungsreform?

736 Millionen Euro für Beamte: Wer jetzt eine Erhöhung bekommt – und wer warten muss

von Marie S.
Letztes Update:  6. Mai 2026, 11:13
3 min
Nahaufnahme eines deutschen Polizeibeamten in Uniform mit Abzeichen und EU-Flagge auf der Schutzweste

Beamte, Richter:innen und Soldat:innen in Deutschland können sich dank Besoldungsreform demnächst über mehr Geld freuen. Je nach Besoldungsgruppe und Arbeitsort gibt es aber große Unterschiede. Wer bekommt wie viel – und wer muss vorerst noch warten?

So sieht die geplante Reform der Beamtenbesoldung aus

Im September 2025 hatte das Bundesverfassungsgericht beschlossen, dass die Beamtenbesoldung in Berlin von 2008 bis 2020 mit wenigen Ausnahmen verfassungswidrig war: Rund 95 Prozent der Besoldungsregelungen in der Besoldungsordnung A (dazu zählen zum Beispiel Polizist:innen und Feuerwehrleute) verstießen gegen das Grundgesetz. Dieses Urteil ist der eigentliche Auslöser der jetzigen Reform und seine Wirkung geht weit über Berlin hinaus.

Der neue Maßstab: Als Untergrenze gilt künftig das Median-Äquivalenzeinkommen der Gesamtbevölkerung. Der Median ist jener Betrag, bei dem genau die Hälfte der Bevölkerung mehr und die andere Hälfte weniger verdient. Die Beamtenbesoldung muss in der untersten Besoldungsgruppe mindestens 80 Prozent dieses Wertes erreichen – deutlich mehr als das bisherige Mindestniveau.

Gruppe von Soldaten in Tarnuniform marschiert geschlossen auf einer Straße
80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens sind die neue Untergrenze für die Beamtenbesoldung.

Auch rückwirkend mehr Geld für viele Beamte

Für Bundesbeamte sieht der neue Entwurf folgendes vor:

  • Rückwirkend zum 1. April 2025: Lineare Erhöhung aller Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge um 3,0 Prozent (als Abschlagszahlung bereits seit September 2025 in Auszahlung)
  • Ab 1. Mai 2026: Weitere Anhebung um mindestens 2,8 Prozent unter Berücksichtigung der neuen Tabellenstruktur
  • Nachzahlungen: Insgesamt sind Zahlungen für die Jahre 2021 bis April 2026 in Höhe von 736,65 Millionen Euro vorgesehen

Wichtig: Kabinett (geplant Mai 2026), Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf noch zustimmen. Bis dahin gelten die seit Herbst 2025 laufenden Abschlagszahlungen als Überbrückung. Die Gehaltserhöhungen sollen rückwirkend ab Mai 2026 gelten, auch wenn das Gesetz erst im Herbst verabschiedet werden sollte.

Was sich strukturell ändert

Neben den linearen Erhöhungen bringt die Reform zum 1. Mai 2026 zwei spürbare strukturelle Änderungen, die das Bundesinnenministerium im Gesetzentwurf festgehalten hat:

  • Wegfall des Ehegattenzuschlags: Der bisherige Zuschlag für Verheiratete wird ins Grundgehalt integriert. Für verheiratete Beamte soll daraus laut Gesetzentwurf kein finanzieller Nachteil entstehen.
  • Wegfall der Erfahrungsstufe 1: In allen Besoldungsgruppen entfällt die unterste Stufe. Berufseinsteiger starten künftig direkt in der bisherigen Stufe 2, also ein klarer Vorteil beim Eintritt in den Bundesdienst.

Kein Plus für Spitzenbeamte: Diese Ausnahmen bestätigen die Regel

So weit, so gut. Der ursprüngliche Reformentwurf hätte Bundeskanzler Friedrich Merz allerdings eine recht nette Gehaltserhöhung von über 60.000 Euro beschert. Die Bundesminister:innen hätten sich entsprechend über ein jährliches Plus von gut 50.000 Euro freuen dürfen, Staatssekretär:innen über 39.000 Euro mehr.

Innenminister Alexander Dobrindt hat das jetzt korrigiert: Für Spitzenbeamte soll es keine Besoldungsanpassung über die reguläre tarifliche Anpassung hinaus geben. Friedrich Merz muss sich dadurch mit läppischen 10.000 Euro mehr pro Jahr begnügen.

Föderaler Flickenteppich: Viele Landesbeamte warten auf ihr Geld

Anders als bei Bundesbeamten gibt es für Landesbeamte keinen zentralen Gesetzentwurf. Stattdessen muss jedes Bundesland den TV-L-Tarifabschluss vom Februar 2026 (der zunächst nur für die Angestellten der Länder gilt) per eigenem Landesgesetz auf seine Beamten übertragen.

Das Tarifergebnis sieht für Angestellte der Länder folgendes vor:

  • Ab 1. April 2026: +2,8 Prozent (mindestens 100 Euro)
  • Ab 1. März 2027: weitere +2,0 Prozent
  • Ab 1. Januar 2028: zusätzlich +1,0 Prozent

Ob, wann und in welcher Höhe Landesbeamte diese Erhöhungen erhalten, entscheidet aber jedes Bundesland selbst:

  • Länder wie Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen oder Brandenburg haben bereits angekündigt, das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich zu übertragen.
  • Berlin wird den angekündigten Gesetzentwurf zur Neuregelung nicht mehr vor der Sommerpause vorlegen. Die Finanzverwaltung erklärte, wann der Entwurf fertiggestellt werden könne, sei „derzeit noch nicht verlässlich abschätzbar“.
  • Bayern hat offiziell bestätigt, dass sich die Übernahme der Tarifergebnisse verzögern wird. Bayerische Beamte müssen bis zum 1. Oktober 2026 warten.

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