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Frist endet am 31. Juli

Bis zu 25.000 Euro Strafe: Diese Steuerfrist sollte jetzt niemand verpassen

von Dunja R.
Veröffentlicht:  19. Juli 2026, 18:36
2 min
Eine Person im Anzug hält einen hohen Stapel Papierakten vor sich. Anstelle des Kopfes ist eine analoge Uhr zu sehen. Im Hintergrund befinden sich Bücherregale.

Der Kalender kennt kein Erbarmen: Wer für das Jahr 2025 in Deutschland zur Abgabe verpflichtet ist, muss die Steuererklärung bis Ende Juli 2026 beim Finanzamt haben. Wer die Frist vergisst, bezahlt drauf, und zwar mehr, als viele denken.

Wer jetzt handeln muss

Nicht jeder ist betroffen. Zur Abgabe verpflichtet sind laut § 46 Einkommensteuergesetz unter anderem alle mit Lohn von mehreren Arbeitgebern, mit Steuerklasse 3/5 oder 4 mit Faktor, sowie alle mit Lohnersatzleistungen oder Nebeneinkünften über 410 Euro im Jahr, etwa aus Vermietung.

Ein verbreiteter Irrglaube: Wer einmal eine Erklärung abgegeben hat, muss das nicht automatisch jedes Jahr wieder tun. Die Pflicht hängt jeweils an den aktuellen Voraussetzungen des Jahres.

Das ist jetzt neu und leicht zu übersehen:

Wer im Sommer 2026, seine Erklärung für 2025 macht, sollte auf zwei Änderungen achten:

  • Abfindung erhalten? Bis 2024 rechnete der Arbeitgeber die steuerlich günstigere Fünftelregelung direkt in der Lohnabrechnung ein. Seit 2025 muss das aktiv über die Steuererklärung beantragt werden, sonst verschenkt man die Erstattung.
  • Medikamente von der Steuer absetzen? E-Rezept-Belege müssen jetzt zwingend Medikamentenname, Rezeptart, Zuzahlungshöhe und den Namen der steuerpflichtigen Person enthalten. Quittungen ohne Namen akzeptiert das Finanzamt nicht mehr.

Was bei Verspätung wirklich passiert

Ein paar Tage drückt das Finanzamt meist noch ein Auge zu. Danach wird es teuer, geregelt in § 152 der Abgabenordnung:

Verspätungszuschlagmindestens 25 € pro angefangenem Monat
Berechnung0,25 % der festgesetzten Steuer
Obergrenzebis zu 25.000 €
Zwingend fällig ab14 Monaten Verspätung

Ein Beispiel macht den Unterschied deutlich: Bei 500 Euro Nachzahlung und sechs Monaten Verspätung wären rechnerisch nur 7,50 Euro fällig. Weil aber mindestens 25 Euro pro Monat gelten, werden daraus 150 Euro zusätzlich.

Noch Luft nach oben

Wer merkt, dass es eng wird, muss auch nicht in Panik verfallen:

  • Fristverlängerung beantragen: schriftlich, mit konkretem Alternativtermin und nachvollziehbarem Grund wie Krankheit oder Umzug.
  • Steuerberatung oder Lohnsteuerhilfeverein einschalten: automatisch bis 1. März 2027 Zeit.
  • Nicht abgabepflichtig? Dann bleibt sogar bis zum 31. Dezember 2029 Zeit für eine freiwillige Erklärung, meist ohne jedes Risiko.

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick

Wer 2025 zur Abgabe verpflichtet ist, sollte den 31. Juli fest im Kalender markieren. Wer Abfindungen bekommen hat, sollte die Fünftelregelung aktiv beantragen. Wer Medikamente absetzen will, braucht vollständige E-Rezept-Belege mit Namen. Und wer merkt, dass die Zeit nicht reicht, sollte rechtzeitig und schriftlich eine Fristverlängerung beantragen, statt einfach abzuwarten.