Arbeitsrecht: Was ist während der Arbeitszeit erlaubt und was nicht?

Wir verbringen die meiste Zeit unseres Tages am Arbeitsplatz und müssen den Rest „nebenbei“ erledigen. Da kann es schon mal vorkommen, dass wir die Einkaufsliste am Telefon durchgeben oder schnell online Waschmittel nachbestellen. Doch darf ich im Büro überhaupt privat telefonieren? Und wie sieht es mit Musik, Essen oder Onlineshopping am Arbeitsplatz aus? Antworten auf diese Fragen liefert Cornelia Lang von unserem Kooperationspartner anwalt.de.

Ein Schlückchen in Ehren kann niemand verwehren?

Ein Kollege hat Geburtstag, die Firma feiert ein Betriebsjubiläum oder einfach nur den Feierabend einläuten? Bei Geburtstagen, Jubiläen, Abschieden oder ähnlichem möchte man mit den Kollegen mit Sekt, Wein oder Bier anstoßen. Hier ist Vorsicht geboten, denn Alkohol hat am Arbeitsplatz nichts zu suchen. Das gilt auch für das Feierabendbier. Möchtest du mit deinen Kollegen anstoßen, sprich vorher mit deiner Führungskraft. Erlaubt er oder sie ein Gläschen Sekt zur Feier des Tages, dann dürft ihr es auch genießen … aber bitte in Maßen.

"Ich geh mal schnell zum Arzt"

Der Besuch bei einem Arzt während der Arbeitszeit ist zulässig, wenn du unter akuten Beschwerden leidest. Allerdings solltest du auf jeden Fall deinen Vorgesetzten und der Personalabteilung Bescheid geben und dich krankmelden. Arztbesuche dürfen nicht einfach während der Arbeitszeit ohne Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit erfolgen. Ausnahmen bilden langfristig geplante (und mit dem Chef abgesprochene) Termin sowie solche Termine, für die der Arbeitnehmer keinen alternativen Arzttermin erhalten hat. Du solltest dennoch beachten, dass du während dieser Abwesenheit im Regelfall kein Gehalt bekommst.

Dresscode: Pyjama und Bettdecke

Kann dir dein Vorgesetzter oder deine Chefin vorschreiben, was du auf der Arbeit zu tragen hast und was nicht? Ja, solange es im Arbeitsvertrag oder in einer anderen arbeitsrechtlichen Vereinbarung niedergelegt ist. Dienstkleidung oder Dresscodes gibt es vor allem in Banken, Kanzleien, Restaurants usw. Der Arbeitgeber kann auch festlegten, ob Piercings oder Tattoos verdeckt werden müssen. In bestimmten Branchen ist es zudem üblich, dass Arbeitskleidung getragen werden muss, z. B. im Rettungsdienst oder auf Baustellen. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die Kosten für die Arbeitskleidung übernehmen oder sie zur Verfügung stellen.

Essen gut, alles gut

Jeder von uns war schon einmal in der Situation, in der man einfach keine Zeit fürs Essen in der Kantine oder Cafeteria hat. Dennoch solltest du als Arbeitnehmer oder Auszubildender beachten, dass dir dein Vorgesetzter das Essen und Trinken am Arbeitsplatz verbieten kann. Dies gilt insbesondere für Mitarbeitende mit Kundenkontakt. Darüber hinaus können auch Arbeitsschutz- und Hygienevorschriften sowie der Umgang mit Gefahrenstoffen ein Essens- und Trinkverbot notwendig machen. Außerdem muss der Arbeitgeber gewährleisten, dass du deine gesetzliche Pause einhältst.

Essen und Trinken am Arbeitsplatz kann auch andere Probleme nach sich ziehen: Verschüttest du dein Getränk versehentlich über die Tastatur oder den Büro-Laptop, riskierst du nicht nur eine Abmahnung – höchstwahrscheinlich musst du den Schaden auch ersetzen.

Online Shopping, Facebook und Co.

Wie in allen anderen Fällen heißt es auch hier: Erlaubt der Chef die Nutzung des Internets während der Arbeitszeit, dann darfst du auch mal kurz deine privaten Mails checken oder etwas im Internet bestellen. Wichtig ist dabei, dass dein Chef es explizit erlaubt und du es mit dem privaten Surfen nicht übertreibst. Immerhin wirst du fürs Arbeiten bezahlst … online shoppen kannst du auch zu Hause. Das gilt genauso für soziale Medien wie Instagram, Facebook oder Twitter.

Wurde über das Surfen während der Arbeitszeit nicht verhandelt, so kommt es darauf an, wie es allgemein im Unternehmen gehandhabt wird. Ist die private Internetnutzung verboten, du tust es doch und ein Virus beschädigt interne Systeme, musst du unter Umständen Schadensersatz zahlen und mit einer Kündigung rechnen.

Bitte nicht stören, ich habe gerade Rhythmus im Blut

Das Arbeitsleben wird immer moderner – das betrifft auch die Arbeitsweise der Mitarbeiter: offene, weiträumige Büroräume, eine Lounge für das kreative Brainstorming oder das ruhige Einzelbüro. Doch wie sieht es mit Musik oder Radio hören am Arbeitsplatz und während der Arbeitszeit aus? Das Radiohören kann der Arbeitgeber nicht ohne Weiteres verbieten, das wurde bereits im Jahr 1986 vom Bundesarbeitsgericht entschieden. Dennoch solltest du bei lautem Musik- bzw. Radiohören immer Rücksicht auf deine Kollegen nehmen. Arbeitest du in einem Bereich mit Publikumsverkehr oder Kundenkontakt, ist zu laute Hintergrundmusik nicht besonders förderlich.

"Sie haben eine neue Nachricht"

Wir können kaum noch ohne! Die Nutzung des Smartphones bzw. Handys ist nicht nur privat ein Streitthema, sondern kann auch während der Arbeitszeit zum Problem werden. Du willst nur kurz eine WhatsApp an deine Freunde schreiben? Oder das Kind fragen, ob es gut von der Schule nach Hause gekommen ist? Hier ist Vorsicht geboten, denn der Arbeitgeber kann aufgrund seines Direktionsrechts die Nutzung verbieten. Immerhin hast du Pausen, in denen du deine privaten Angelegenheiten klären kannst.

Der Chef hat das letzte Wort

Die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers werden im Arbeitsvertrag, in den Arbeitsanweisungen und Betriebsvereinbarungen geregelt. Gemäß seinem Weisungsrecht legt der Arbeitgeber bereits in diesen Dokumenten bzw. Vereinbarungen fest, was erlaubt ist und was nicht. Allerdings muss er die wesentlichen Umstände sowie die Interessen seiner Arbeitnehmer angemessen berücksichtigen. Verbietet der Vorgesetzte allerdings die Nutzung von Telekommunikationsmitteln etc. und du verstößt dagegen, kann dir nicht nur eine Abmahnung drohen, sondern sogar eine Kündigung.

Gestattet der Chef die private Nutzung von Telekommunikationsmitteln, darfst du auch mal eine WhatsApp-Nachricht verschicken. Darüber hinaus kann auch eine sogenannte betriebliche Übung dazu führen, dass beispielsweise Musik oder Radio gehört werden darf. Eine betriebliche Übung entsteht, wenn der Arbeitgeber von dem Verhalten seiner Mitarbeitenden weiß und es, ohne etwas dagegen zu tun, toleriert.

letztes Update: 7. Januar 2020