5 Tipps für die Gestaltung des Arbeitsplatzes

Wenn die Suche nach dem richtigen Arbeitgeber ein Ende hat ist man froh und vergisst oft einige Dinge im zukünftigen Büro unter die Lupe zu nehmen. Zu allererst werden Chef und Kollegen analysiert und auf Sympathie geprüft. Doch der zukünftige Schreibtisch wird meist nur flüchtig oder zwischen Tür und Angel begutachtet. Bei Arbeitsbeginn kommt dann das böse Erwachen – zu eng, zu dunkel, zu laut. Wie soll man hier arbeiten? Arbeitsplätze sind häufig keine Wohlfühloasen. Doch sie müssen gewissen Mindeststandards genügen.

Die Grundausstattung des Arbeitsplatzes ist Sache des Arbeitgebers. Bei der Gestaltung sind allerdings viele Gesetze und Verordnungen einzuhalten, welche die Grundqualität der Arbeitsumgebung sichern sollen. Neben der Einhaltung dieser Richtlinien ist natürlich das eigene Wohlbefinden am Schreibtisch genauso wichtig. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Angestellte, die sich am Arbeitsplatz wohlfühlen, gerne dort hingehen, zufriedener sind und vor allem effizienter und ambitionierter an die Arbeit rangehen.

Am heutigen Tag der Sardinen hat kununu 5 Tipps, was bei der Arbeitsplatzwahl beachtet werden sollte, um sich nicht wie ein Fisch in der Dose zu fühlen.

1. Licht

Dunkelheit macht bekanntlich müde. Warum sollte es am Arbeitsplatz anders sein? Wer die täglichen Gänge zu Kaffeemaschine einschränken möchte, sollte auf einen hellen und gleichmäßig ausgeleuchteten Arbeitsplatz achten. Tageslichtquellen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber beeinflussen das Konzentrationsvermögen positiv. Ein Platz direkt am Fenster bringt außerdem viel Energie und wirkt stimmungsaufhellend. Je nach Bürogröße und Art der verrichteten Arbeit liegen die vorgeschriebenen Richtwerte zwischen 300 und 1000 Lux.

2. Größe

Das Gesetz sieht eine Mindestgröße des Arbeitsplatzes vor. In Großraumbüros sind die Mindestwerte um 50% höher veranschlagt als in kleineren Büroabteilungen. Die Mindestgröße liegt bei allen Beschäftigungen bei 8-10 m2. An einem kombinierten Arbeitsplatz, mit Schreibtisch und Bildschirm, sind es schon 12 m2 laut Vorschrift. Auch für die Bewegungsfläche der einzelnen Mitarbeiter gibt es Richtwerte. Direkt am Arbeitsplatz beträgt diese mindestens 1,50 m2 mit einer Mindestbreite von 1,20 m.
Dabei ist wichtig, dass sich die Bewegungsflächen nicht mit Bewegungsflächen anderer Arbeitsplätze überlagern. Auf gut Deutsch: Mein Bereich, Dein Bereich! So können unangenehme Konflikte vermieden werden.

3. Lärm

Der Lärmpegel ist in manchen Büros ein ewiges Streitthema. Die einen sind es gewohnt bei Musik zu arbeiten, wobei es für andere unmöglich ist, sich bei Hintergrundgeräuschen zu konzentrieren. Doch das ist reine Gewohnheitssache.
Nichtsdestotrotz fordert manche Arbeit mehr Konzentration als andere. Daher gibt es auch beim Lärmpegel einen vorgegebenen Grenzwert. Dieser liegt bei 55 dB. Bei hoher Konzentration dürfen Nebengeräusche nicht über 35-45 dB steigen.

4. Raumtemperatur

Das Kälteempfinden ist bei jedem Menschen unterschiedlich, ganz klar. Dennoch schreibt das Gesetz eine Mindesttemperatur von 21°C und im Sommer eine Maximaltemperatur von 26°C vor. Wem es immer noch zu kalt ist, dem helfen da leider nur Pullover und Handschuhe.

5. Luftfeuchtigkeit

Vor allem in der kälteren Jahreszeit sinkt aufgrund der Heizung die Luftfeuchtigkeit. Diese sollte im besten Fall zwischen 40 und 60 Prozent betragen. In Büros, in denen die Luft zu trocken ist, können Pflanzen helfen. Besonders gut eigenen sind Sorten, die viel Wasser absondern, wie zum Beispiel Zyperngras oder Grünlilie. Für alle, die sehr empfindlich reagieren, empfiehlt es sich eine solche Pflanze direkt auf den Schreibtisch zu stellen oder den Chef um die Anschaffung eines Luftbefeuchters zu bitten.

Der Arbeitslatz ist in Ordnung? Dann haben wir hier noch 5 Tipps für die ersten 100 Tage im neuen Job.

Quellen: infoquelle.debeobachter.ch, zeit.de, baua.de

24. November 2015