Zurück an den Arbeitsplatz: Was gilt es rechtlich zu beachten?

Nach Wochen voller Homeoffice, Arbeiten auf der Couch, freier Zeiteinteilung und ohne Fahrtweg, heißt es jetzt wieder zurück an den Arbeitsplatz. Doch was kommt auf dich zu, wenn du gar nicht zurück möchtest und was gilt es zu beachten, wenn es dich doch wieder ins Büro zieht? Antworten auf diese Fragen liefert Rechtsanwältin Cornelia Oster, Mitglied bei anwalt.de, in diesem Gastbeitrag.

1. Einmal Homeoffice immer Homeoffice?

Tatsächlich wird es schwierig für Arbeitgeber nach dieser unfreiwillig eingerichteten Homeoffice-Offensive wieder zurückzurudern. Denn ist erst einmal ein Arbeitsplatz in den eigenen vier Wänden eingerichtet, wird es schwer zu argumentieren, dass der Arbeitnehmer an nicht mindestens 2-3 Tagen ohne Team zu Hause arbeiten kann. Auf jeden Fall, sollte auch dem letzten Arbeitgeber aufgefallen sein, dass er verantwortungsvolle Mitarbeiter hat, die alles dafür tun, ihre Arbeitszeiten einzuhalten und dies in einigen Fällen trotz einer nicht unwesentlichen Anzahl an Kindern, die gleichzeitig beschult werden müssen. Dies sollte auch noch gelten, wenn die Pandemie-Lage vorbei sein wird.

Solange wir uns allerdings in dieser Situation befinden, wird es in Abhängigkeit von den äußeren und inneren Umständen möglich sein, dass beispielsweise ein ärztliches Attest im Falle einer Vorerkrankung ausreichend sein dürfte, damit das Arbeiten von zuhause in dieser Zeit möglich ist.

"Mit Homeoffice hat man sich bis Corona aus Versicherungsgründen schwer getan. Aber nun geht es (notgedrungen) doch."

2. Im Büro ist es nicht mehr wie es war

Allgemeine Grundsätze

Arbeitgeber müssen zu deinem Schutz die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards des BMAS einhalten. Diese richten sich nach § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Danach muss der Arbeitgeber bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen ausgehen:

  • die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird;
  • Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen;
  • bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen;
  • Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen;
  • individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen;
  • spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen sind zu berücksichtigen;
  • den Beschäftigten sind geeignete Anweisungen zu erteilen;
  • mittelbar oder unmittelbar geschlechtsspezifisch wirkende Regelungen sind nur zulässig, wenn dies aus biologischen Gründen zwingend geboten ist.

Daher ist es offensichtlich, dass erst wenn alle Abstandsregeln und besonderen Hygienevorschriften wieder normalisiert worden sind, ein normaler Betrieb an deinem Arbeitsplatz möglich sein wird. Es wird also erst wieder alles normal, wenn die Pandemie wirklich vorbei sein wird.

"Es werden alle vom Staat empfohlenen Schutzmaßnahmen angewendet und die dafür nötigen Mittel allen Mitarbeitern kostenlos zur Verfügung gestellt. Mehr kann man eigentlich nicht erwarten und verlangen."

Maßnahmen zu deinem Schutz

Bis dahin muss es technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter, also zu deinem Schutz geben, wenn du wieder zur Arbeit gehst. Gibt es in deinem Betrieb schon eine Corona Gefährdungsbeurteilung zu SARS-CoV-2? Gibt es eine psychische Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung von SARS-CoV-2? Alles abhängig vom jeweiligen Arbeitgeber.

  • technische Maßnahmen: Basis aller technischen Maßnahmen müssen die Abstandsregeln sein. Körperlicher Abstand ist die wirksamste Möglichkeit Ansteckung zu vermeiden. Daher ist gerade im Büro auf Abstand und ausreichend Hygiene zu achten. Bitte gehe nicht krank zur Arbeit.
  • organisatorische Maßnahmen: Gerade organisatorische Maßnahmen haben sich als erfolgreich erwiesen. Innerhalb von Tagen wurden in Deutschland 30 Prozent aller Arbeitsplätze in Homeoffice Arbeitsplätze umgewandelt. Und dies erfolgreich! Gleichzeitig wird aus organisatorischen Gründen, zur Entlastung der anwesenden Mitarbeiter, die Homeoffice-Situation weiter behalten werden müssen. Es wird auf jeden Fall nicht so sein, dass alle plötzlich wieder ins Büro gehen können. Die Rückkehr muss organisiert stattfinden.
  • personenbezogene Maßnahmen: Klar ist auch, dass es auf dich und deine Gesundheit ankommt. Individuelle Maßnahmen müssen in Erwägung gezogen werden und Lösungen müssen gefunden werden und eine Kündigung, das ist sicher, kann hier keine Option sein. Der Arbeitgeber muss im Rahmen seiner Fürsorgepflicht, alles Notwendige und Erforderliche unternehmen, seine Mitarbeiter zu schützen und vor Schaden zu bewahren.

3. Was ändert sich? Was bleibt?

Ein einmal eingerichtetes Homeoffice kann nicht einfach wieder weggenommen werden. Im Büro kommt eine Reihe neuer und umfassender Veränderungen auf uns zu. Großraumbüros werden es in nächster Zeit schwer haben und du musst dich auf weitere Änderungen einstellen. Aber allein die Bereitschaft ins Homeoffice zu gehen, die Masse an Online-Teammeetings und das erfolgreiche Durchstehen der wochenlangen Lockdown-Situation ist pure Hoffnung.

"Wir sind IT-seitig top aufgestellt und konnten von Tag 1 alle Meetings virtuell durchführen."

Eine 5.0

4. Wie sieht es in Österreich und der Schweiz aus?

Auch in Österreich und in der Schweiz werden die Regelungen langsam gelockert. Die einzelnen Bestimmungen sind in der Schweiz allerdings von Kanton zu Kanton verschieden und müssen vor Ort in Erfahrung gebracht werden. Auch in Österreich sind die Arbeitsplätze abhängig von der Branche offen oder nach wie vor mit Einschränkungen versehen. Es sind die jeweils geltenden Bestimmungen zu beachten.

"Auch nachdem die Lockerungen begonnen haben, bin ich froh, noch im Homeoffice arbeiten zu können"

5. Was ist zu tun, wenn z.B. Hygienemaßnahmen nicht durchgeführt werden?

Sollten notwendige Hygienemaßnahmen, Abstandsregelungen oder sonstige notwendigen auch individuelle Vorsichtsmaßnahmen in deinem Betrieb nicht eingehalten werden, solltest du das nicht einfach hinnehmen. Weis deinen Arbeitgeber freundlich auf die Missstände hin mit der Bitte um Abhilfe oder wende dich an euren Betriebsrat.

Rechtsanwältin Cornelia Oster, Mitglied bei anwalt.de unterstützt euch bei Fragen.

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