Urlaub: Worauf musst du als Arbeitnehmer achten?

Großartige Strände, türkisblaues Meer, Cocktails oder Sightseeing – auf unseren Urlaub freuen wir uns meistens schon Monate im Voraus. Bevor du als Arbeitnehmer deinen Urlaub buchst, musst du ihn beantragen. Doch was passiert, wenn der Chef eine Urlaubssperre verkündet? Und bis wann musst du deinen Urlaub nehmen? Und wie sieht es überhaupt mit halben Urlaubstagen aus? Cornelia Lang von anwalt.de verrät dir, welche Rechte und Pflichten man als Arbeitnehmer rund um das Thema Urlaub hat.

Welche gesetzlichen Urlaubsansprüche gibt es?

Der gesetzliche Mindesturlaub bzw. gesetzliche Urlaubsanspruch ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Ein Arbeitnehmer, der eine Sechstagewoche bestreitet, hat gesetzlich Anrecht auf 24 Werktage Urlaub. Bei einer üblichen Fünftagewoche beträgt der gesetzliche Jahresurlaub mindestens 20 Werktage.

Arbeitest du beispielsweise in Teilzeit oder als Werkstudent (z.B. 3 Tage in der Woche), werden deine Urlaubstage entsprechend angepasst. Für die Berechnung des Urlaubsanspruches gibt es eine Formel. Diese lautet: Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage x 4 = gesetzliche Mindestanzahl der Urlaubstage/Jahr

Für Jugendliche, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, gelten aufgrund des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) besondere Regelungen:

1. mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 16 Jahre alt ist,

2. mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 17 Jahre alt ist,

3. mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 18 Jahre alt ist.

Als Werktag gelten alle Tage außer Sonntage und gesetzliche Feiertage. Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr bei einer Fünftagewoche. Sonst sind es entsprechend mehr oder weniger Zusatzurlaubstage.

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Bis wann muss man den Jahresurlaub nehmen?

Den vollen Urlaubsanspruch erwirbst du erstmalig nach dem sechsmonatigen Bestehen des Arbeitsverhältnisses, der sogenannten Wartezeit. Bei einem andauernden Arbeitsverhältnis entsteht dein Urlaubsanspruch mit dem ersten Tag eines Kalenderjahres.

Generell musst du deinen Jahresurlaub in dem Kalenderjahr nehmen, in dem er entstanden ist. Eine Übertragung in das Folgejahr ist möglich, wenn eine entsprechende Vereinbarung im Arbeits- oder Tarifvertrag vorhanden ist oder dringende betriebliche oder persönliche Gründe dies rechtfertigen.

Konnte ein Mitarbeiter seinen Resturlaub beispielsweise wegen Urlaubssperre, Übermaß an Arbeit oder wegen Krankheit nicht nehmen, so bleibt der Urlaubsanspruch auch im neuen Jahr bestehen. Der Resturlaub muss dann jedoch in der Regel spätestens bis zum 31. März des neuen Jahres genommen werden.

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Wann und wie lange ist eine Urlaubsperre erlaubt?

Gerade für Familien mit schulpflichtigen Kindern stellt die Urlaubsplanung eine Herausforderung dar. Deshalb ist es umso ärgerlicher, wenn der Arbeitgeber eine Urlaubssperre verhängt.

Grundsätzlich gilt, dass dein Arbeitgeber bei der Festlegung des Urlaubs deine Wünsche berücksichtigen muss. Möchte der Arbeitgeber eine Urlaubssperre verhängen, müssen dringende betriebliche Gründe vorliegen. Das können zum Beispiel personelle Engpässe in Saison- und Kampagnenzeiten (z. B. in der Weihnachtszeit), plötzlich auftretende Produktionsnachfragen, Abschluss- und Inventurarbeiten etc. sein.

In Betrieben mit Betriebsrat ist dieser bei Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze sowie eines Urlaubsplans zu beteiligen. Also auch, wenn eine Urlaubssperre verhängt werden soll, hat der Betriebsrat hier ein Mitbestimmungsrecht.

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Kann mein Arbeitgeber einen bewilligten Urlaub widerrufen?

Grundsätzlich kann ein bereits bewilligter Urlaub nur im absoluten Ausnahmefall widerrufen werden. Ein solcher Ausnahmefall würde vorliegen, wenn ohne den Widerruf deines Urlaubs der Betrieb vollständig zum Erliegen kommen würde. Ein bloßer Personalmangel bzw. Engpass genügt allerdings nicht für einen Urlaubswiderruf.

Gleiches gilt, wenn du bereits im Urlaub bist. Denn während des Urlaubs besteht zudem keinerlei Verpflichtung, dass du für deinen Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten erreichbar sein musst. Die ständige Alarmbereitschaft würde den Erholungszweck gefährden. Kosten, die dir durch den Widerruf entstehen – z. B. für eine Reisestornierung oder vorzeitige Rückreise – muss dir der Arbeitgeber in jedem Fall ersetzen.

Jobwechsel – was passiert mit den restlichen Urlaubstagen?

Die Anzahl der dir zustehenden Urlaubstage hängt von dem Zeitpunkt deiner Kündigung ab. Wechselst du in der ersten Jahreshälfte – also vor dem 30. Juni – deinen Arbeitgeber, hast du einen anteiligen Urlaubsanspruch von einem Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat, den das Arbeitsverhältnis bis dahin besteht.

Deinen Urlaubsanspruch berechnest du folgendermaßen. Hast du 20 Urlaubstage im Jahr und wechselst im März den Job, dann hast du einen Anspruch auf Teilurlaub von 5 Urlaubstagen, nämlich: 20 Urlaubstage / 12 x 2 Monate = 3,33 Urlaubstage

Ergeben sich bei der Berechnung Bruchteile von Urlaubstagen, gilt Folgendes: Machen sie mindestens einen halben Tag aus, wie etwa bei 2,66 Urlaubstagen, sind sie auf volle Urlaubstage aufzurunden. Somit ergeben sich letztlich 3 Urlaubstage.

Bei Bruchteilen unterhalb eines halben Tages, wie etwa bei 3,33 Urlaubstagen, erfolgt dagegen keine Abrundung. Der Urlaubsanspruch von 0,33 Tagen bleibt zusätzlich zu den 3 Urlaubstagen bestehen.

Kündigst du nach dem 1. Juli, muss dir der alte Arbeitgeber den vollen Urlaubsanspruch anerkennen. Du kannst also noch den gesamten Urlaub bis zu deinem letzten Arbeitstag verbrauchen. Ansonsten ist nicht genommener Urlaub bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses abzugelten. Dein früherer Arbeitgeber muss dir im Übrigen den bereits gewährten bzw. abgegoltenen Urlaubsanspruch bescheinigen. Das soll doppelte Urlaubsansprüche ausschließen.

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Halbe Urlaubstage und Erkrankung während des Urlaubs

Zunächst vorneweg: Das Bundesurlaubsgesetz kennt keinen Anspruch auf halbe Urlaubstage – diese sind ein Entgegenkommen deines Arbeitgebers. Ergeben sich jedoch bei der Berechnung von Urlaubstagen halbe Tage oder mehr, sind diese auf ganze Tage aufzurunden. Diese Regelung gilt jedoch nur für den gesetzlichen Mindesturlaub. Für darüber hinaus gewährten Urlaub können andere Regeln – z. B. aus Tarifverträgen – gelten.

Wenn du während deines Urlaubs krank wirst, solltest du dir unbedingt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von einem Arzt ausstellen lassen. Diese Krankheitstage werden nämlich nicht auf den Jahresurlaub angerechnet, sondern müssen vom Arbeitgeber neu gewährt werden.

Urlaubsverfall und Vererbung des Urlaubs – was ist zu beachten?

Die Frage, ob ein Urlaubsanspruch verfallen kann, wurde erst kürzlich beantwortet. Demnach ist ein grundsätzlicher automatischer Verfall zum Jahresende, wie im Bundesurlaubsgesetz eigentlich für den gesetzlichen Mindesturlaub vorgesehen, europarechtswidrig. Nicht beantragter Urlaub verfällt nur dann zum Jahresende, wenn der Arbeitgeber klar und rechtzeitig darauf hingewiesen hat. Fehlt der Hinweis, bleibt der Urlaubsanspruch bestehen.

Stirbt ein Arbeitnehmer, so endet das Arbeitsverhältnis. Was passiert aber mit dem noch nicht genommenen Urlaub? Verstirbt ein Arbeitnehmer, verfällt der Urlaub nicht mehr. Erben können von dessen ehemaligem Arbeitgeber eine finanzielle Vergütung für den nicht genommenen Jahresurlaub verlangen.

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Darf ich mir selbst Urlaub geben?

Selbstverständlich haben Arbeitnehmer einen Urlaubsanspruch. Ein Selbstbeurlaubungsrecht wird dennoch abgelehnt. Ein Arbeitnehmer, der gegen den Willen des Arbeitgebers seinen Urlaub antritt, liefert dem Arbeitgeber sogar einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung.

Arbeitsrecht in der Schweiz und Österreich

In den Nachbarländern Deutschlands gelten teilweise andere Regelungen. Informationen findest du auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (Österreich), auf den Seiten der Ämter für Wirtschaft und Arbeit (Schweiz) sowie in den jeweiligen staatlichen Gesetzen.

Alle Informationen zu Urlaub und Arbeitsrecht findest du hier.