Urlaubsanspruch: So viel Urlaub steht dir zu

Laptop aus, raus aus dem Büro, abschalten und Füße hoch - und zwar für mindestens zwei Wochen: Die Rede ist vom Urlaub. Nach der subjektiven Wahrnehmung hat man jedes Jahr zu wenig von der kostbaren Zeit der Erholung. Wie viele Urlaubstage stehen Angestellten in Deutschland, Österreich und der Schweiz eigentlich zu? Und wie sieht es mit dem Urlaubsanspruch in besonderen beruflichen Situationen aus, zum Beispiel nach einer Kündigung, in der Elternzeit oder in einem Minijob. Wir haben alle wichtigen Informationen zum Thema Urlaubsanspruch für dich zusammengetragen.

Gesetzlicher Urlaubsanspruch in Deutschland

Für deutsche Arbeitnehmer:innen ist der gesetzliche Mindestanspruch an Urlaubstagen im Bundesurlaubsgesetz (BurlG) geregelt. Der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub gibt vor, wie viele freie Tage dir mindestens zustehen. In Deutschland sind es aktuell 20 Urlaubstage für Beschäftigte in Vollzeit. Unternehmen können die Urlaubsregelung für ihre Angestellten selbst definieren und im Arbeitsvertrag festhalten. Sie dürfen dabei den im Gesetz verankerten Mindestanspruch aber nicht unterschreiten. Dass viele Unternehmen den Urlaubsanspruch im Sinne ihrer Mitarbeitenden gestalten, sieht man an der Zahl der durchschnittlichen Urlaubstage für Arbeitnehmende in Deutschland. Diese lag 2018 bei 28 Tagen für Vollzeitbeschäftigte.

Mindesturlaub für junge Arbeitnehmer:innen

Der gesetzliche Urlaubsanspruch von mindestens 20 Tagen bei einer 40-Stundenwoche gilt für Arbeitnehmer:innen ab 18 Jahren. Jüngeren Beschäftigten steht generell mehr Mindesturlaub zu:

  • Unter 16 Jahre: mindestens 30 Werktage
  • Unter 17 Jahre: mindestens 27 Werktage
  • Unter 18 Jahre: mindestens 25 Werktage

Voller Urlaubsanspruch – ab wann?

Voller Urlaubsanspruch steht dir erst ab sechs Monaten Betriebszugehörigkeit zu. Es gibt Unternehmen, die für die Probezeit eine Urlaubssperre verhängen. Immer mehr Unternehmen sehen von einer solchen Regelung ab, da sie zur Folge hat, dass neue Arbeitnehmer:innen nach Ablauf der Probezeit viel Urlaub angespart haben, den sie im Laufe des Jahres nehmen müssen.

Tipp: Frag einfach nach, wenn du neu im Unternehmen bist! Du musst nicht davon ausgehen, dass du während der Probezeit keinen Urlaub nehmen kannst.

Mindesturlaub bei Fünf- beziehungsweise Sechstagewoche

Wenn du an fünf Tagen pro Woche arbeitest, stehen dir laut BurlG mindestens 20 Urlaubstage pro Kalenderjahr zu. Solltest du eine Sechstagewoche haben, hast du einen Anspruch auf 24 Urlaubstage.

Die meisten Arbeitnehmer:innen haben heutzutage eine Fünftagewoche. Die Urfassung des BurlG wurde jedoch entwickelt, als viele Menschen noch sechs Tage pro Woche gearbeitet haben. Die Berechnung des Mindesturlaubs erfolgt nach wie vor auf dieser Formel:

24 : 6 * Wochenarbeitstage = Mindesturlaub in Tagen pro Jahr

Bei fünf Arbeitstagen pro Woche ergibt sich so ein Mindestanspruch von 20 Urlaubstagen pro Jahr

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Urlaubsanspruch bei Teilzeit

Auch wenn du in Teilzeit arbeitest, hast du einen gesetzlich festgelegten Urlaubsanspruch. Um auszurechnen, wie viele Urlaubstage dir in Teilzeit zustehen, kannst du ebenso eine Faustformel nutzen (in unserem Beispiel gehen wir vom gesetzlichen Mindestanspruch von 20 Urlaubstagen bei einer Fünftagewoche aus):

(20 (Mindesturlaub bei Fünftagewoche) : 5 (Arbeitstage im Unternehmen) ) * Tatsächliche Arbeitstage pro Woche = Mindestanzahl der Urlaubstage

Wenn du beispielsweise an zwei Tagen pro Woche arbeitest, sieht die Berechnung deines Urlaubsanspruchs so aus:

(20 : 5) * 2 = 8 Tage Mindesturlaub

Übrigens: Bei der Berechnung des gesetzlichen Mindestanspruchs sind nicht die geleisteten Arbeitsstunden ausschlaggebend, sondern die Zahl der Arbeitstage.

Urlaubsanspruch im Minijob

Wenn du einen Minijob auf 450 Euro-Basis hast oder geringfügig beschäftigt bist, hast du laut BurlG genauso einen Anspruch auf Mindesturlaub wie jede:r andere Beschäftigte auch. Ausschlaggebend ist, ebenso wie für Angestellte in Teilzeit, die Zahl deiner Arbeitstage. Du kannst die oben genannte Faustregel zur Berechnung deines Urlaubsanspruchs nutzen:

(24 (Mindesturlaub bei Sechstagewoche) : 5 (Arbeitstage im Unternehmen)) * Tatsächliche Arbeitstage pro Woche = Mindestanzahl der Urlaubstage

Achtung: Häufig handelt es sich bei Minijobs um befristete Aushilfsjobs oder saisonale Beschäftigungen. In diesem Fall musst du beachten, dass du erst ab sechs Monaten der Betriebszugehörigkeit vollen Anspruch auf deinen Urlaub hast. Wenn du eine kürzere Zeit beschäftigt bist, hast du einen anteiligen Anspruch.

Urlaubsanspruch bei Schwangerschaft

Du hast während der gesamten Zeit der Schwangerschaft und des Mutterschutzes Anspruch auf Urlaub. Für werdende und junge Mütter gibt es außerdem die Ausnahme, dass nicht genommener Urlaub nach Ablauf des Mutterschutzes beziehungsweise im darauffolgenden Jahr genommen werden kann.

Urlaubsanspruch während der Elternzeit

Für den Urlaubsanspruch in der Elternzeit gibt es eine separate Regelung, die im Bundeselterngeldgesetz (BEEG) festgehalten ist. Auch wenn Eltern während der Elternzeit praktisch oft noch erholungsbedürftiger sind als sonst, stehen sie ihrem Unternehmen während dieser Zeit nicht als Arbeitskraft zur Verfügung. Das BEEG sieht eine sogenannte Kann-Vorschrift vor. Das arbeitgebende Unternehmen kann deinen Urlaubsanspruch während der Elternzeit kürzen, es kann ihn dir aber auch komplett anrechnen. Kürzt dein Unternehmen deinen Urlaubsanspruch während deiner Elternzeit, so muss es dich darüber informieren. Üblicherweise geschieht das mit der Bestätigung der Elternzeit.

Urlaubsanspruch bei Kündigung

Im Falle einer Kündigung ist die Regelung des Urlaubsanspruchs unabhängig davon, welche Seite die Kündigung ausgesprochen hat.

Wichtig: Die Anzahl der Urlaubstage, die dir nach einer Kündigung zustehen, hängt vom Zeitpunkt der Kündigung ab. Wenn du dein Unternehmen vor dem Ende der ersten Jahreshälfte verlässt (also vor dem 30. Juni), steht dir ein anteiliger Urlaubsanspruch zu, und zwar ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden Monat, den dein Arbeitsverhältnis bis dahin besteht. Für Bruchteile, die weniger als einen halben Tag betragen (beispielsweise 0,2 Tage), entfällt der Anspruch. Bruchteile, die mehr als einen halben Tag betragen (beispielsweise 0,7 Tage), werden zu ganzen Urlaubstagen aufgerundet.

Gut zu wissen: Kündigst du nach dem 1. Juli eines Jahres, muss dir dein altes Unternehmen den vollen Urlaubsanspruch anerkennen. Du kannst also den gesamten Urlaub bis zu deinem letzten Arbeitstag verbrauchen. Ansonsten ist nicht genommener Urlaub bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses abzugelten.

Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit

Wenn du aufgrund von Kurzarbeit tageweise nicht an deinen Arbeitsplatz gehst, musst du mit einer Kürzung deines Urlaubsanspruchs rechnen. Das BurlG berechnet die gesetzlichen Urlaubstage auf Basis der geleisteten Arbeitstage. Wenn diese geringer ausfallen – unabhängig von der Ursache – kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch entsprechend kürzen.

Urlaubsanspruch bei Krankheit

Wenn du während deines Urlaubs krank wirst, verlängert sich dein Urlaubsanspruch um diese Tage, er verfällt also nicht.

Tipp: Lass dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von einem Arzt ausstellen und lege diese deinem Unternehmen vor. So kannst du nachweisen, dass du wirklich krank warst.

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Gesetzlicher Urlaubsanspruch in Österreich

Arbeitnehmer:innen in Österreich haben pro Jahr einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von 25 Tagen. Ab einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 25 Jahren steht Beschäftigten sogar ein Mindesturlaub von 30 Tagen zu.

Gesetzlicher Urlaubsanspruch in der Schweiz

In der Schweiz steht Arbeitnehmer:innen ab 20 Jahren ein gesetzlicher Mindesturlaub von vier Wochen pro Jahr zu. Beschäftigte unter 20 Jahren haben Anspruch auf fünf Wochen pro Jahr, genauso wir viele über 50.

letztes Update: 27. November 2023