Mehr Rechte für Zeitarbeiter

Essensgutscheine nur für „normal“ beschäftigte Mitarbeiter, weniger Lohn und andere Pausen- und Urlaubsregelungen für Zeitarbeiter ...? Damit soll nun Schluss sein. Leiharbeitnehmer bekommen in Österreich künftig mehr Rechte, in Deutschland mehr Geld.

Personalleasing liegt im Trend, immer mehr Firmen nutzen die Gelegenheit, Arbeitskräfte flexibel bei Bedarf auszuleihen. Doch gleiches Recht für alle – das gab es bisher nicht für alle Arbeitnehmer in einem Unternehmen. Nachteile für Zeitarbeiter, wie andere Urlaubsregelungen oder keine Vergünstigungen in der Kantine, sollen nun aber der Vergangenheit angehören. Denn bereits 2008 hatte die EU eine Leiharbeitsrichtlinie erlassen, die eine Ungleichbehandlung von Stammpersonal und Leiharbeitskräften verbietet. Deutschland hat die Richtlinie 2011 in Angriff genommen, der Bundesrat in Österreich ist mit einer Verspätung nun auch nachgezogen, so dass die Änderungen Anfang 2013 in Kraft treten können. Die Richtlinie 2008/104/EG besagt unter anderem, dass die wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen für Leiharbeitnehmer mindestens denjenigen entsprechen sollten, die für diese Arbeitnehmer gelten würden, wenn sie von dem entleihenden Unternehmen für den gleichen Arbeitsplatz eingestellt würden. Allerdings erlaubt die Richtlinie den Mitgliedsstaaten auch gewisse Abweichungen von diesen Regelungen, so dass jedes Land die Richtlinie anders umsetzen kann.

Bessere Arbeitsbedingungen für Leiharbeiter in Österreich

Die Regelungen betreffen etwa Privilegien, die Leiharbeiter im Gegensatz zum Stammpersonal bisher nicht in Anspruch nehmen konnten. Gibt es kürzere Arbeitszeiten, bezahlte Pausen oder zusätzliche Urlaubstage im Einsatzbetrieb, sollen Zeitarbeiter ab 2013 ebenfalls in den Genuss dieser Vorteile kommen. Gleiches gilt für die Kantine, für betriebliche Kinderbetreuung und für Weiterbildungsmaßnahmen. Wer bereits 4 Jahre ununterbrochen im Einsatzbetrieb tätig ist, soll zudem in die Pensionskassen bzw. in betriebliche Kollektivversicherungen miteinbezogen werden. Außerdem werden Leiharbeitskräfte vor ihrem Einsatz künftig mehr Informationen von der Zeitarbeitsfirmaerhalten. Dazu zählen der anzuwendende Kollektivvertrag, eventuelle Zuschläge, die voraussichtliche Einsatzdauer im Betrieb uvm. Endet ihr Arbeitseinsatz, sollen sie in Zukunft spätestens zwei Wochen vorher informiert werden – unvorhersehbare Ereignisse sind davon allerdings ausgeschlossen. Leiharbeiter müssen ab 2013 auch über offene Stellen im beschäftigten Unternehmen informiert werden. Der Bundesrat hat ab 2012 außerdem einen eigenen Fonds beschlossen, der Leiharbeitern in Stehzeiten eine einmalige finanzielle Unterstützung gewährt. Die Beträge dafür müssen die Zeitarbeitsfirmen leisten. Nähere Infos über die Änderungen für Zeitarbeitnehmer in Österreich gibt es z.B. bei PRO-GE.

Mehr Geld für Zeitarbeiter in Deutschland

Betriebsübliche Überzahlungen bei den Gehältern von Leiharbeitern wurden in Österreich noch nicht in Angriff genommen. In Deutschland ist man hier bereits einen Schritt weiter. Seit November 2012 gibt es für Zeitarbeiter in mehreren Branchen (Metall, Elektro, Chemie) Branchenzuschläge. Ist ein Leiharbeiter mindestens 6 Wochen in einem Betrieb beschäftigt, erhält er bespielsweise einen Zuschlag von 15 Prozent auf seinen Stundenlohn. Die Gehälter werden stufenweise angepasst, nach 9 Monaten im Betrieb gibt es bis zu 50 Prozent mehr. Auch die Textil- und Bekleidungsindustrie sowie die Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie sind nachgezogen, ab April 2013 werden sie zwischen 5 und 31 Prozent mehr Geld bekommen. Konkrete Infos darüber gibt es z.B. bei Zeitarbeit NRW.