Kündigung wegen Facebook-Nutzung(?)

Eine neue Nachricht: Du wurdest soeben gekündigt. Private Facebook-Nachrichten während der Arbeitszeit gelten nun als Kündigungsgrund. Was bedeutet das für die Arbeitnehmer?

Falsch genutzt, kann Facebook den Job kosten. Wer private Facebook-Nachrichten während Arbeitszeit postet, kann gekündigt werden. Das bestätigte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) unlängst in einem Urteil, durch welches ein Rumänischer Ingenieur seinen Job verlor. Der Arbeitgeber hatte seine Facebook-Seite ausgewertet. Immer öfter führen private Facebook-Postings zu Kündigungen. Wer Facebook zu häufig nutzt oder über seinen Arbeitgeber und Kollegen lästert, ist schnell seinen Job los. Gleiches gilt für verhetzende und rassistische Kommentare. Doch was darf sich der Arbeitgeber erlauben? Und wo hören die Privat-Rechte der Angestellten auf?

Facebook-Nutzung während der Arbeitszeit – ein Kavaliersdelikt?

Soziale Netzwerke wie Facebook sind in unserem Arbeitsalltag allgegenwärtig. Streng genommen verletzt der Arbeitnehmer durch die private Nutzung sozialer Medien während der Arbeitszeit seine Arbeitspflicht. Hat der Arbeitgeber die Nutzung von Facebook & Co nicht ausgeschlossen, verletzt der Angestellte zwar seine Pflicht, muss aber in der Regel nicht mit einer Kündigung rechnen. Diese großzügige Auslegung ist jedoch anders zu beurteilen, wenn es sich um exzessive Nutzung von Facebook & Co. handelt.

Im Fall des entlassenen Ingenieurs stellte das Gericht eben diese exzessive Nutzung fest. Er hatte während der Arbeitszeit intensiv Facebook-Nachrichten mit seiner Verlobten und seinem Bruder ausgetauscht. Woher der Chef das wusste? Der Arbeitgeber hat das Recht zu überprüfen, ob seine Angestellten ihren beruflichen Aufgaben nachgehen. Wird der Computer unerlaubt für private Zwecke genutzt, stellt das einen Verstoß dar. Die Überprüfung der Facebook-Seite ist zwar als Eingriff in den Schutz des Privatlebens zu bewerten, wurde vom Gericht aber als verhältnismäßig eingestuft.

Übrigens: Surft man während der Arbeitszeit mit dem privaten Smartphone, stellt das ebenso eine Verletzung der Arbeitspflicht dar.

Wer auf Nummer sicher gehen will, spricht die private Nutzung von sozialen Medien während der Arbeitszeit mit seinem Vorgesetzten ab.

Negative Facebook-Posts als Kündigungsgrund

Immer mehr Menschen lassen sich dazu hinreißen, Unzufriedenheit durch Facebook-Posts Luft zu machen. Sind der Arbeitgeber oder Kollegen Ziel abwertender Aussagen, werden diese Facebook-Posts kündigungsrelevant. Ist der Arbeitnehmer milde gestimmt, kann er es bei einer Abmahnung belassen. Aufgrund der arbeitsvertraglichen Treuepflicht kann der Arbeitnehmer sogar dazu verpflichtet werden, den Betreffenden Post zu löschen. Untragbare rassistische und hetzerische Einträge in sozialen Netzwerken können, wie im Fall eines Porsche Lehrlings, sogar eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.

Vorsicht bei Firmeninterna auf Facebook

Das Ausmaß der Facebook-Freunde überschreitet in den meisten Fällen den Rahmen der Vertraulichkeit. Die Äußerung zu Firmeninterna in einem sozialen Netzwerk weißt deshalb einen anderen Charakter auf, als eine Unterhaltung mit Kollegen oder Familienmitgliedern. Wer Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse im sozialen Netzwerk teilt, muss mit Konsequenzen bis hin zur Kündigung rechnen.