Zeit für Geschenke: Was du über Benefits im Job wissen solltest

Weihnachtszeit ist Geschenkezeit: Während man sich früher von den Eltern ein neues Smartphone gewünscht hat, landet heutzutage der Wunsch oft beim Arbeitgeber. Diensthandy, Firmenwagen oder Jobticket sind Sonderleistungen, die nicht nur zu Weihnachten Freude bereiten, sondern bei vielen auch schnell die klassische Gehaltserhöhung in den Schatten stellt. Doch welche Benefits existieren überhaupt? Was muss in steuerlicher Hinsicht beachtet werden? Und welche Nachteile gibt es? Antworten auf diese Fragen liefert Valerie Einsiedel von unserem Kooperationspartner anwalt.de.

Sonderleistungen im Arbeitsrecht

Sonderleistungen sind – wie der Name es schon vermuten lässt – Zuwendungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unter besonderen Umständen zusätzlich zum regulären Gehalt gewährt. Damit sollen sowohl das Betriebsklima insgesamt als auch die individuelle Zufriedenheit, Motivation und Arbeitsleistung der Mitarbeiter gesteigert werden.

Aber nicht nur für Arbeitnehmer sind Sonderleistungen attraktiv – auch die Unternehmen profitieren davon: Wenn es um die Gewinnung qualifizierter Fachkräfte geht, stehen Arbeitgeber in großer Konkurrenz zueinander. Gerade für junge Talente reicht heutzutage eine gute Bezahlung allein nicht mehr aus. Daher sind für sie passende Benefits bei ihnen sehr beliebt.

Firmenwagen, Smartphone, Fitnessstudio und Co.

Es gibt viele unterschiedliche Benefits, von denen du als Arbeitnehmer profitieren kannst. Beliebt sind beispielsweise die Bereitstellung eines Smartphones, Firmenwagens oder – für diejenigen, denen die Umwelt am Herzen liegt – eines Firmenfahrrads. Auch Jobtickets für den öffentlichen Nahverkehr sowie Tank-, Essens- oder andere Warengutscheine werden hoch angesehen. Beliebt sind außerdem Bezuschussungen für Fitnessstudios, die Bereitstellung von frischem Obst und Gemüse und auch Unterstützung bei der Kinderbetreuung.

Dabei gelten je nach Benefit unterschiedliche Wertgrenzen, bis zu denen die Gewährung steuerfrei ist:

SonderleistungSachbezugsfreigrenze
Versorgung mit Getränken (Mineralwasser, Tee und Kaffee)keine
Essens- oder Restaurantgutscheine, sofern keine Betriebskantine vorhanden3,10 Euro/Arbeitstag
Mitgliedschaft im Fitnessstudio44 Euro/Monat
Jobticket für den öffentlichen Nahverkehr, Tankgutschein, Warengutschein44 Euro/Monat
Aufmerksamkeit zu besonderem persönlichen Anlass (Heirat, Geburtstag, Geburt eines Kindes)60 Euro
Bis zu zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr110 Euro pro Teilnehmer
Gesundheitsfördernde Maßnahmen (Anti-Stress-Kurse, Rückenkurse)500 Euro/Jahr
Kurzfristige Betreuung von Kindern bis zu 14 Jahren oder pflegebedürftigen Angehörigen600 Euro/Jahr

Die Nachteile von Sonderleistungen

Sonderzuwendungen zum normalen Gehalt sind grundsätzlich erst einmal vorteilhaft: Sie verbessern das Image des Unternehmens und steigern so die Attraktivität für Bewerber. Da sie eine Anerkennung für bereits bestehende Mitarbeiter bedeuten, binden sie diese an die Firma. Allerdings gibt es auch einige Arbeitgeber, die Extraleistungen nur gewähren, um das Grundgehalt zu verringern. Dies ist aber nicht der Zweck von Zusatzleistungen – sie sollten vielmehr eine Grundlage dafür bilden, dass das Gehalt nicht ständig erhöht werden muss.

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Weiterhin problematisch bei Benefits wie Firmenwägen ist, dass sie meist nur auf den ersten Blick günstiger wirken als privat gekaufte Autos. Schaust du hingegen auf die langfristig anfallenden Kosten, fällt auf, dass du als Arbeitnehmer und Besitzer des Firmenwagens monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises an den Staat abführen musst. Dann kommen auf dich – je nach Auto und Einkommenssteuersatz – jährlich weit mehr als 2.000 Euro Zusatzkosten auf dich zu. Auch schlagen sich Zusatzleistungen – anders als Gehaltserhöhungen – nicht im Rentenbescheid nieder. Allerdings wird dies in einem guten Konzept über eine betriebliche Altersvorsorge kompensiert. Wichtig ist außerdem, dass Benefits jederzeit kündbar sind.

So überredest du deinen Chef

Leider werden die Alternativen zur Gehaltserhöhung immer noch sehr selten genutzt: Gerade in kleinen oder mittelständischen Unternehmen weiß die Geschäftsführung oftmals gar nicht, welche Sonderleistungen existieren, oder der Aufwand wird als zu groß erachtet. Daher solltest du, wenn du mit deinem Gehalt unzufrieden bist, aber statt einer Gehaltserhöhung lieber Sonderleistungen in Anspruch nehmen möchtest, diesen Wunsch ruhig bei deiner Führungskraft äußern.

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