Neuer Job, neuer Arbeitsvertrag - worauf du achten solltest

Nachdem du zahlreiche Bewerbungen geschrieben und zu einigen Bewerbungsgesprächen eingeladen wurdest, hast du endlich eine Zusage erhalten und das Jobangebot angenommen. Dein zukünftiger Arbeitgeber hat dir zudem bereits den Arbeitsvertrag per Post zugeschickt. Jetzt musst du ihn nur noch unterschreiben. Was im Arbeitsvertrag genau geregelt ist und worauf du dabei achten solltest, verrät Cornelia Lang von unserem Kooperationspartner anwalt.de.

Was regelt der Arbeitsvertrag?

Der Arbeitsvertrag ist das Fundament eines Arbeitsverhältnisses und bestimmt die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Deine Hauptpflicht als Arbeitnehmer ist die Erbringung deiner persönlichen Arbeitsleistung – dafür muss dich der Arbeitgeber bezahlen. Dein Gehalt bzw. der Lohn steht ebenfalls im Vertrag. Seit dem 1. Januar 2019 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 9,19 Euro brutto pro Stunde. Natürlich kann dir der Arbeitgeber auch mehr zahlen.

Außerdem muss auch der Beginn des Arbeitsverhältnisses, die Adressdaten beider Vertragsparteien sowie der Arbeitsort im Arbeitsvertrag stehen. Weitere wichtige Punkte sind: wöchentliche Arbeitszeit, Probezeit, Kündigungsfristen und Urlaubstage. Du solltest auch darauf achten, dass eine möglichst genaue Tätigkeitsbeschreibung in deinem Arbeitsvertrag steht.

Schriftlicher Arbeitsvertrag – ja oder nein?

Es ist nicht zwingend notwendig, dass ein Arbeitsvertrag schriftlich vorliegt – er kann auch mündlich geschlossen werden. Allerdings ist für den Arbeitsvertrag die Papierform üblich und auch zu empfehlen – bei befristeter Beschäftigung, Zeitarbeitern und bei Auszubildenden muss er sogar in Schriftform vorliegen.

Schließt du dennoch einen mündlichen Arbeitsvertrag, muss dir dein Arbeitgeber spätestens nach einem Monat, nachdem du deine Tätigkeit aufgenommen hast, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich unterzeichnet aushändigen. Unterlässt er das, ist dein Arbeitsvertrag trotzdem wirksam. Am besten, du sprichst ihn darauf an.

Streitest du mit dem Arbeitgeber über Ansprüche, erleichtert dir ein fehlender Nachweis das Vorgehen. Will dein Arbeitgeber dir beispielsweise nicht den versprochenen höheren Lohn zahlen, musst du das dem Gericht nur überzeugend erklären. Der Arbeitgeber muss dann das Gegenteil beweisen, was ihm ohne schriftlichen Nachweis kaum gelingen wird.

Was gilt bei der Probezeit?

Ein wichtiger Bestandteil des Vertrages ist die Probezeit. Sie ermöglicht es dir und deinem Arbeitgeber festzustellen, ob ihr auch wirklich zusammenpasst. Es gibt gesetzliche Vorgaben zur Probezeit, deshalb solltest du genau prüfen, ob ein entsprechender Hinweis in deinem Vertrag steht. In der Regel wird eine Dauer von drei bis sechs Monaten vereinbart. Das ist zugleich die gesetzlich zulässige Maximaldauer der Probezeit.

Vor Ablauf der Probezeit findet meistens ein Übernahmegespräch statt. Dabei besprichst du mit deinem Vorgesetzten eure bisherigen Eindrücke, handelst eventuell ein höheres Gehalt aus und planst deine weitere Zukunft im Unternehmen.

Soll das Arbeitsverhältnis spätestens zum Ablauf der Probezeit enden, muss dein Arbeitgeber oder du es rechtzeitig vorher kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt für beide Seiten zwei Wochen.

Arbeitszeit & Ruhepausen: Was ist erlaubt und was nicht?

Die wöchentliche Arbeitszeit, Pausenzeiten und Angaben zu Arbeitsbeginn und -ende oder Gleitzeit sollten in deinem Vertrag ebenfalls genannt werden. Die gesetzliche Höchstgrenze liegt bei acht Stunden pro Werktag, sie kann allerdings in Ausnahmefällen auf bis zu zehn Stunden verlängert werden. Weitere Regelungen gibt es für Arbeitnehmer, die in einem mehrschichtigen Betrieb oder an Sonn- und Feiertagen (z. B. in Krankenhäusern, Fabriken etc.) arbeiten.

Wenn du zwischen sechs und neun Stunden arbeitest, stehen dir 30 Minuten Pause zu. Arbeitest du mehr als neun Stunden, musst du eine Ruhepause von mindestens 45 Minuten einlegen. Beginnst du beispielsweise um 8.00 Uhr und arbeitest täglich 8 Stunden, musst du 30 Minuten Pause einlegen. Das bedeutet, dein Arbeitstag endet (frühestens) um 16.30 Uhr, da Pausen nicht zur Arbeitszeit zählen.

Urlaub – dein Recht auf Erholung

Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen jährlichen Mindesturlaub, der bei einer 6-Tage-Woche 24 Tage und bei einer 5-Tage-Woche 20 Tage beträgt. Teilzeitbeschäftigte, die z. B. nur einen Tag in der Woche arbeiten, müssen jährlich mindestens vier Urlaubstage erhalten.

So stellt das Gesetz sicher, dass jeder Arbeitnehmer pro Jahr mindestens vier Wochen Urlaub hat. Darüber hinaus muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt werden – dringende betriebliche oder persönliche Gründe des Arbeitnehmers können allerdings eine Übertragung ins nächste Jahr rechtfertigen. Der Urlaub muss dann in den ersten drei Monaten gewährt und genommen werden. Von diesen Vorgaben darf der Arbeitgeber nur zugunsten des Arbeitnehmers abweichen.

Muss ich Überstunden machen?

Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer nicht zu Überstunden verpflichtet. Nur in besonderen unvorhersehbaren Situationen, z. B. bei Engpässen durch eine hohe Krankheitsrate, kann der Arbeitgeber Überstunden anordnen. Allerdings enthalten die meisten Arbeits- oder Tarifverträge eine entsprechende Klausel.

Diese Überstundenklausel muss festlegen, wie viele unbezahlte Überstunden du im Höchstfall leisten musst. Sind es mehr als zehn Prozent der Wochenarbeitszeit, ist die Klausel meist unwirksam. Die immer noch oft zu findende Klausel, nach der sämtliche Überstunden mit dem gezahlten Gehalt abgegolten sind, ist nur in wenigen Fällen wirksam.

Beachte, dass der Arbeitgeber die Überstunden ausführlich dokumentieren und deine Überstunden innerhalb von 24 Wochen ausgleichen muss.

Welche Kündigungsfristen sind im Arbeitsvertrag zulässig?

Zu deinem Schutz hat der Gesetzgeber gewisse Kündigungsfristen festgelegt – dein Arbeitgeber darf diese nicht missachten. Allerdings kann er längere Kündigungsfristen festlegen, diese gelten dann aber für beide Seiten. Die gesetzlichen Kündigungsfristen findest du im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Die Frist für Arbeitgeber erhöht sich mit den Jahren der Betriebszugehörigkeit. Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt dagegen vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats.

Welche weiteren Regelungen gibt es?

Verschwiegenheitsvereinbarung

Um der Weitergabe von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen vorzubeugen, kann dein Arbeitsvertrag eine sogenannte Geheimhaltungsvereinbarung enthalten. Diese Verpflichtungserklärung beinhaltet auch das Telekommunikationsgeheimnis und den Datenschutz. Wenn du dennoch dagegen verstößt und du oder anderen sogar einen Vorteil dadurch verschaffst, machst du dich strafbar.

Nebentätigkeit

Jede entgeltliche Tätigkeit, die der Arbeitnehmer außerhalb seiner hauptberuflichen Beschäftigung ausübt, versteht man als Nebentätigkeit – sie sollte stets dem Arbeitgeber gemeldet werden. Natürlich darf der Arbeitnehmer seinem aktuellen Arbeitgeber während dieser Nebentätigkeit keine Konkurrenz machen.

Wettbewerbsverbot

Alles endet irgendwann, das gilt auch für ein Arbeitsverhältnis. Als Arbeitgeber möchte man natürlich verhindern, dass das neue Unternehmen des ehemaligen Arbeitnehmers von internem Wissen profitiert. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist allerdings nur wirksam, wenn du für die Zeit des Wettbewerbsverbots monatlich mindestens 50 Prozent deines letzten Gehalts als Entschädigung erhältst und bei dessen Vereinbarung volljährig warst. Außerdem darf das Verbot nicht länger als zwei Jahre dauern.

Befristung

Ein befristetes Arbeitsverhältnis bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, auch dann Arbeitsplätze zu schaffen, wenn eine langfristige Beschäftigung noch ungeklärt ist. Die Befristung ist mit und ohne sachlichen Grund möglich. Ohne Sachgrund ist eine Befristung nur für maximal zwei Jahre zulässig. In dieser Zeit darf der Vertrag höchstens dreimal verlängert werden. Für Befristungen mit Sachgrund gelten keine gesetzlichen Grenzen. Auf jeden Fall muss eine Befristung aber schriftlich vereinbart werden. Sonst liegt ein unbefristeter Arbeitsvertrag vor. Einen Sachgrund für die Befristung muss der Arbeitgeber darin nicht angeben.

Ausschlussfristen

Durch eine sogenannte Ausschlussfrist wird die Zeit beschränkt, in der noch Ansprüche aus dem beendeten Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden können. Solche Ansprüche sind insbesondere offene Lohn- bzw. Gehaltsansprüche. Doch in der Praxis sind solche Ausschlussfristen leider nicht immer gültig.

Arbeitsvertrag per Post oder per Mail?

In Deutschland ist für die Gültigkeit eines Arbeitsvertrages die schriftliche Form nicht zwingend erforderlich. Ein Arbeitsvertrag kann sowohl mündlich als auch schriftlich, einschließlich per Post, abgeschlossen werden. Allerdings muss bei befristeten Arbeitsverhältnissen der Vertrag schriftlich erfolgen. Nach dem Nachweisgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen, wobei eine elektronische Form nicht ausreicht. Diese Dokumentation kann daher per Post übermittelt werden, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

Arbeitsrecht in der Schweiz und Österreich

In den Nachbarländern Deutschlands gelten teilweise andere Regelungen. Informationen findest du auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (Österreich), auf den Seiten der Ämter für Wirtschaft und Arbeit (Schweiz) sowie in den jeweiligen staatlichen Gesetzen.

anwalt.de

Cornelia Lang

Cornelia Lang ist Redakteurin und Content Managerin bei anwalt.de. Die Rechtsberatungsplattform anwalt.de vermittelt seit 15 Jahren erfolgreich Anwälte an Ratsuchende. Mit über 20.000 Anwälten und Kanzleien, bereits mehr als 70.000 veröffentlichten Rechtstipps und Rechtshelfern zu Fragen der Abfindung über Scheidung bis hin zur Unternehmensgründung steht anwalt.de Ihnen in jeglichen rechtlichen Belangen mit Rat und Tat zur Seite.

21. Dezember 2023